Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, eine bei der Krankenkasse
familienversicherte Ehefau beginnt mit einer freiberuflichen
Tätigkeit.
Wenn sie hauptberuflich selbständig tätig ist, endet die Familienversicherung, egal, wiewenig sie verdienen sollte. Nur bei von der Krankenkasse geprüfter und festgestellter Nichthauptberuflichkeit der Selbständigkeit kann sie bei Einhaltung der Einkommensgrenzen in der FV verbleiben.
Nun gibt es ja bei der KK die Einkommensgrenze von
375 €/Monat im Jahresdurchschnitt:
Zählen dort außer dem Gewinn aus der Selbstständigkeit auch
(noch so geringe) Kapitalerträge mit dazu?
Ja, es zählt das gesamte Einkommen. Nachweisbar durch den Einkommenssteuerbescheid.
Und im Fall einer Scheidung auch der erhaltene Unterhalt?
Wenn die Ehefrau geschieden wird, endet die FV mit Tag der Rechtsgültigkeit des Scheidungsurteils. Wenn sie neu heiratet, kann sie beim neuen Mann wieder in die FV, dann würde aber sicher der Unterhalt wieder enden.
Gruß JoKu