Einkommensgrenzen eigenheimzulage

Hallo,

die Einkommensgrenzen der Eigenheimzulage beziehen sich ja auf das Einkommen im Jahr des Erwerbs und auf das Vorjahr.
Wenn ich nun im Januar eine Immo erwerbe, ist das Einkommen des Erwerbsjahres ja noch nicht bekannt.
Erhalte ich die Eigenheimzulage jetzt erst, nachdem das Einkommen feststeht (also im Jahr nach dem Erwerb) oder erhalte ich sie bereits im Jahr des Erwerbs und muss sie zurückzahlen, wenn sich herausstellt, das ich die Grenze überschritten habe?

Gruss
myozze

Hallo Andreas,

die letzter Alternative ist richtig. Die EHZ wird ausbezahlt. Im Rahmen der kommenden Veranlagung wirft der Rechner automatisch eine Meldung an den zuständigen Berabeiter heraus, wenn die Grenzen überschritten sind. Dann wird seitens des FA automatisch geändert.
Gruß
Michael

Danke
Hallo Michael,

alles klar. Vielen Dank.

Gruß
Andi

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