Hallo,
die Einkommensgrenzen der Eigenheimzulage beziehen sich ja auf das Einkommen im Jahr des Erwerbs und auf das Vorjahr.
Wenn ich nun im Januar eine Immo erwerbe, ist das Einkommen des Erwerbsjahres ja noch nicht bekannt.
Erhalte ich die Eigenheimzulage jetzt erst, nachdem das Einkommen feststeht (also im Jahr nach dem Erwerb) oder erhalte ich sie bereits im Jahr des Erwerbs und muss sie zurückzahlen, wenn sich herausstellt, das ich die Grenze überschritten habe?
Gruss
myozze