Einkommensgrenzen f.freiwillig vers.Familienmitgl

Hallo liebe wer-weiss-was-Nutzer,

bei mir kam folgende Frage auf:

Für freiwillig versicherte Familienmitglieder gibt es ja Einkommensgrenzen. Wie sieht es denn aus, wenn jemand z.B. ein Haus erbt und dann daraus Mieteinnahmen hat? Zählt so etwas dann dazu? Lt. SGB V §10: ja
Aber es heißt hier im Kollegenkreis, daß es hier eine Kommentierung zu gibt. Wo kann ich diese denn finden?

Oder hat jemand eine Aufstellung darüber, welche Einkünfte nicht dazu zählen?

Schon mal herzlichen Dank im voraus.

(Ach ja: über schnelle Antworten würde ich mich freuen)

Gruß
Yvonne

Hallo,
ja diese Einkünft werden angerechnet, allerdings können eine
ganze Reihe von Beträgen abgesetzt werden, wie z.B.
Heizung, Reparaturen, Gebühren und bestimmte Abschreibungen.
Die genaue Bezeichnungen könnten ich Dir aufschreiben -
mail mich unter [email protected] an.

Gruss

Günter

Hi ,

normalerweise wird hier das EStG herangezogen. Dabei können direkte Einnahmen mit gleichartigen Ausgaben verrechnet werden, wie Günter auch schon beispielhaft erklärte.

Gruß
Marco

Hi, warum willst du Fische füttern, wart doch mal ab, wenn ne Anfrage seitens der GKV kommt, kannst du immer noch überlegen und solange kein Leistungsfall eintritt, passiert sowieso nichts, und wenn du Mieten unter 325 EURO hast, passiert auch nichts, nach Abzug der Kosten wie du schon von Marco gehört hast.
( Wo kein Kläger, da kein Ankläger ?)
Tschüß

Hallo Aaaron,

gutes neues Jahr zunächst mal - bleib so wie Du bist !
Zum Fall:
Ganz so ist es zwar nicht, denn als freiwillig Versicherter
bist Du verpflichtet Einkommensveränderungen unaufgefordert zu melden, aber ich geb Dir recht, wenn die Kasse nicht gezielt
fragt, sollte man auch nichts unternehmen.
Ich könnte mir nämlich vorstellen, daß bei einem Rechtsstreit
die Kasse immer dann verlieren wird, wenn sie nicht ausdrücklich
nachgefragt hat.

Gruss

Günter