Einkommensssteuer

Hallo, hab mal ne Frage. Wenn man zur Arbeit 39 km fährt, aber einen Umweg von 5 km hat, da man sein Kind zum Kindergarten bringt, kann man dann 44 km als einfache Strecke in der Steuererklärung angeben?

Hallo, hab mal ne Frage. Wenn man zur Arbeit 39 km fährt, aber
einen Umweg von 5 km hat, da man sein Kind zum Kindergarten
bringt, kann man dann 44 km als einfache Strecke in der
Steuererklärung angeben?

instinktiv würde ich sagen, dass der Umweg zum Kindergarten Kosten der privaten Lebensführung gemäß § 12 EStG sind. Soweit ich weiß gab es mal das BFH-Urteil vom 13.3.1996 (VI R 94/95) BStBl. 1996 II S. 375.

Fahrten Wohnung Arbeitsstätte
Hi,

siehe § 9 Abs. 2 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Es ist die kürzeste Entfernung anzusetzen, keine Umwegstrecken.

Schöne Grüße
C.