Einkommenssteuer

Hallo,

angenommen einem Student läge ein Werksvertragsabsangebot vor. Danach solle er für ein Projekt alle drei Monate jeweils 5000€ erhalten(insgesamt 20000€). Zusätzlich stünden 5000€ für Anschaffungen oder Dienstreisen zur Verfügung.
Im Vertrag wäre festgelegt, dass dem Auftragsnehmer bewusst ist, dass er das Einkommen zu versteuern hat.

Was hätte der Student zu tun? Das Finanzamt müsste doch ohnehin merken (z.B. über Zinsen), dass er Einkommen hat, ihm automatisch zur Stuer veranlagen und ihm einen Bescheid zuschicken oder?
Es es dem Studenten ein großes Anliegen, dass die Steuer sofort bei jeder Lohnauszahlung einbehalten und nicht erst nach Ende der Laufzeit des Vertrages alles auf einmal gefordert wird.

Mit welchem Prozentsatz muss er rechnen? Sonst hat er kein weiteres Einkommen. Muss er weitere Steuern zahlen?

Die nächste Frage ist, ob die 5000€ für Sachmittel auch zu versteuern sind.

Vielen Dank

angenommen einem Student läge ein Werksvertragsabsangebot vor.

Gibt der Student eine Steuerkarte ab oder schreibt er Rechnungen ?

Was hätte der Student zu tun?

Im ersten Fall nichts, im zweiten Fall eine Menge.

Das Finanzamt müsste doch ohnehin merken (z.B. über Zinsen), dass er Einkommen hat,

Wie soll das FA das merken bitte schön ?

ihm automatisch zur Stuer veranlagen und ihm einen Bescheid zuschicken oder?

Niemand wird automatisch zur Steuer veranlagt.

Es es dem Studenten ein großes Anliegen, dass die Steuer
sofort bei jeder Lohnauszahlung einbehalten und nicht erst
nach Ende der Laufzeit des Vertrages alles auf einmal
gefordert wird.

Wenn es tatsächlich Lohn ist (= Student hat Steuerkarte abgegeben), dann wird genau das passieren. Anderfalls kann man quartalsweise Steuervorauszahlungen leisten.

Hallo,

nein, er hat keine Steuerkarte. Was wäre der nächste Schritt, wenn im Vertrag steht, dass er das Einkommen selbst versteuern muss?

Hallo,

um welche Tätigkeit/Gewerbe handelt es sich denn ?

Gruß Merger

Hallo,

nein, er hat keine Steuerkarte. Was wäre der nächste Schritt,
wenn im Vertrag steht, dass er das Einkommen selbst versteuern
muss?

Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung beim FA, in diesem Falle mit Angabe von Steuervorrauszahlungen, Abschluß Berufshaftpflichtversicherung, Buchhaltung, Jahresabschluß, Steuererklärung.

Sollte es sich um einen freien Beruf handeln, entfällt die Gewerbeanmeldung.

Gruß

Nordlicht

Er ist Student der Naturwissenschaften, hat gerade seinen Abschluss gemacht und will sich durch dieses Projekt seine Doktorarbeit finanzieren.
Dafür betreibt er Literaturrecherche und schreibt Texte. Diese Texte gibt er beim Auftraggeber ab und erhält seinen Lohn.

Das weitere Vorgehen hört sich ganz schon kompliziert an. Was würde passieren, wenn der Student einfach abwartet und nichts tut?
Vielleicht kanner ja seinen Auftraggeber nach einem „normalen“ Vertrag mit Steuerkarte fragen.

Hi,

Wenn der Auftraggeber das nicht mit Lohnsteuerkarte abwickeln will:

Schilderung des Sachverhalts an das Finanzamt schicken, voraussichtliche Kosten auflisten.

Das Finanzamt macht dann eine überschlägige Berechnung und setzt Einkommensteuervorauszahlungen fest.

Bei dieser Sachlage wäre es ratsam, die Dienste eines Steuerberaters sich zu gönnen, da noch die Aufwendungen für das Studium zu berücksichtigen sind. Man kann das zwar selbst zusammenstricken, aber Steuerrecht ist ein zeitaufwendiges Hobby :wink:

Ach, und gar nichts zu melden, ist Steuerhinterziehung…

Schöne Grüße
C.