Einkommenssteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage bzgl. der Stellung eines Honorars in der Einkommenssteuererklärung:

Meine Frau arbeitet im öffentlichen Dienst als Arbeitnehmerin. Nebenbei erledigt sie Arbeiten für Vorgesetzte, die extra vergütet werden (Studienarbeit, ca. 2000 Euro im Jahr).
Leider wissen wir nicht, wie und wo diese in der Steuererklärung behandelt werden.
Es wäre schön, wenn mir dies jemand mit verständlichen Aussagen mitteilen könnte.
Herzlichen Dank schonmal.
Viele Grüße - R. Kunze.

Hallo,
werden diese 2000 € im Jahr von den Auftraggebern steuerlich geltend gemacht, heisst schreibt Deine Frau darüber Rechnungen oder tauchen diese 2000 € sonst irgendwo auf?
Wenn ja stellt sich die Frage ist es der selbe Arbeitgeber?
Sollte es so sein dann kann dieses Einkommen nicht als 400 € Job angegeben werden, da es nicht gestattet ist einen Nebenjob beim selben AG auszuüben.
Bitte um Antwort
LG

Hallo,
im Honorarvertrag steht, dass der Empfänger sich selbst um die steuerlichen Belange, sprich die Abführung evtl. anfallender Abgaben, zu kümmern hat. Also schreibt sie keine Rechnungen. Sie hat den Honorarvertrag und bekommt das Honorar dann überwiesen. Der Arbeitgeber ist eine Klinik. Dort gibt es verschiedene Forschungsabteilungen, die verschiedene Studien betreiben - für eine davon arbeitet meine Frau.
Dass das Honorar steuerlich relevant ist, ist mir klar. Nur weiß ich nicht, wie damit in der Est.-Erklärung zu verfahren ist…
Besten Dank übrigens für die flinke Antwort.

Hallöchen,
wenn Deine Frau im Rahmen eines Honorarvertrages arbeitet dann muss sie diese 2000 € als Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit angeben (werden dann voll versteuert) Ob es sich dann noch rechnet ist eine andere Frage, da sie davon dann noch Sozialabgaben zahlen muss (Krankenkasse etc.)
Wenn Sie jetzt auf 400 € netto kommen wollte müsste sie 600- 700 € brutto verdienen, daran siehst Du ungefähr wie hoch die Abgaben wären.
Wenn ich richtig informiert bin muss sie auch ein Gewerbe anmelden.
Hoffe ich konnte Euch weiterhelfen
LG Sabine

Hoffe ich konnte Euch weiterhelfen
LG Sabine

Unbedingt.
Besten Dank, Sabine.

Lieber Herr Kunze,

da kämen 2-3 Möglichkeiten in Betracht:

  1. Sonstige Einkünfte (Anlage SO)
  2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Anlage SE)
  3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage G)

Von der Höhe der Steuer macht das grundsätzlich keinen Unterschied. Bei den privaten Veräußerungsgeschäften (sonstige Einkünfte) gibt es eine Freigrenze. Die greift hier aber nicht. Selbständige Arbeit ist für Freiberufler gedacht (Arzt, Schriftsteller, Klavierlehrer etc.). Das dürfte hier nicht der Fall sein. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb wird ggf. zusätzlich Gewerbesteuer fällig.

Wenn es sich um gelegentliche Tätigkeiten handelt, würde ich das in die Anlage SO eintragen. Kosten können gegengerechnet werden.

Lieber Herr Kunze,

da kämen 2-3 Möglichkeiten in Betracht:

  1. Sonstige Einkünfte (Anlage SO)

Besten Dank für die Infos. Punkt 1 kommt hier duraus in Frage.

Grüße
R.Kunze

Sicherlich wurde deine Frage schon beantwortet.
Ich hätte zuerst die gemeinsame Steuererkärung + danach die Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) für die Ehefrau ausgefüllt.
.
Tipp. Meistens hilft bei 1-2 Fragen der Sachbearbeiter des Finanzamtes. Ruhig erst einmal dort anrufen, dann stimmt es garantiert.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nochmals besten Dank an alle Beteiligten. Ich denke, die Aussagen genügen.