Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich bin verwitwet und lebe mit meinen beiden Kindern in unserem Haus. Meine Tochter 22J ist arbeitssuchend und mein Sohn 19J hat im August seine Schule beendet.
Ich selber bin seit letztem Jahr auch arbeitslos und hatte leider übersehen mein Kleingewerbe abzumelden (Internetverkauf)kann aber nachweisen das ich keinen Handel betrieben hab.
Nun hab ich einen Vorauszahlungsbescheid erhalten und dort steht eine Schätzung über Einkommen aus selbständiger Arbeit drauf, ich muss bis Dez. zahlen. Wie muss ich vorgehen? Das Gewerbe ist mittlerweile abgemeldet.
Ich muss dann auch noch den Steuerbescheid für 2008 machen. Kann ich irgendwas geltend machen in Bezug auf meine Tochter, die ich ja noch mit versorgen muss,da sie weder Kindergeld noch Halbwaisenrente erhält.Alg I oder Alg II bekommt sie auch nicht.
Vielen Dank
Gruß Sabine H.
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Hallo Sabine,
zu der Vorauszahlung:
In der angegebenen Frist Ist Einspruch zu erheben.
Ist die Frist verstrichen zum Fa gehen und die Lage erläutern. Ich würde auf alle Fälle zum FA gehen und die Sache durchsprechen.
Für die Unterstützung des Kindes können max 7860 Euro als Außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
mfg
Ben
Liebe Sabine,
entschuldigung, dass es etwas länger gedauert hat.
Sie haben 2 Möglichkeiten:
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Sie machen dem Finanzamt klar, dass Sie keinen Umsatz erzielt haben und bitten darum, den Vorauszahlungsbescheid auf 0,-- € zu ändern, oder:
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Sie geben für 2008 eine Steuererklärung ab. Und zwar nur den Mantelbogen, da Sie ja keine Einkünfte hatten. ALG I oder II ist KEIN steuerpflichtiges Einkommen! Und sie legen gegen den Vorauszahlungsbescheid schriftlich Einspruch ein.
Kinder werden berücksichtigt, wenn Sie noch Kindergeld für sie erhalten. Bitte auf „Anlage Kind“ eintragen. Sie können den Kinderfreibetrag und ggf. den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Wenn die Steuer aber eh schon 0 ist, hilft das auch nichts.
Am besten suchen Sie SOFORT das klärende Gespräch mit dem Finanzamt. Dort muss man Ihnen auch beim Ausfüllen der Formulare helfen!!!
Kurze Rückmeldung, ob es geklappt hat wäre super!!
Hallo, vielen Dank für Ihre Hilfe. Habe den Einspruch schon versendet.Nun sehe ich eben auf der Lohnsteuerkarte dass dort kein Kinderfreibetrag eingetragen ist obwohl mein Sohn doch noch drauf sein müsste.Muss man den beantragen?Sonst stand er auch immer mit drauf. Mein Arbeitgeber hat einen Kinderfreibetrag berücksichtigt.Gruß Sabine
Kinder werden auf der LSt-Karte bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt. Falls er sich jetzt in Ausbildung befindet, können Sie das Kind nachtragen lassen. Dafür ist i.d.R. die ausgebende Stelle der LSt-Karte zuständig. Also die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.