Liebe/-r Experte/-in,
ich muß in meiner Einkommenssteuererklärung in der Anlage N die berühmte Entfernungspauschale angeben.
Mein Problem:
Ich bin im Jahr 2007 umgezogen und hatte daher 2 Monate lang einen Fahrtweg von 101km, den Rest der Zeit nur 16,6km.
Wie kann ich beides angeben?Wo muß ich beide Entfernungen eintragen?
Herzlichen Dank für eine Antwort und Grüße,
Bianca
Liebe Bianca,
Dann trage doch 2 Arbeitsstätten ein:
- A-Stadt (von Wohnort A), 101 km, 38 Tage
- A-Stadt (von Wohnort B), 17 km, 192 Tage
Auf der Anlage N in Papierform können 3 oder 4 (??) Arbeitsstätten eingetragen werden, in Elster meines Wissens unbegrenzt viele. Sollten die Zeilen auf dem Papier-Formular nicht ausreichen, muss man halt ein leeres Blatt Papier zu Hilfe nehmen.
Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.
Herzlichen Dank für die prompte und informative Antwort 
Elster hatte immer eine Fehlermeldung ausgespuckt, wenn ich mehrere Fahrtwege angegeben habe.
Ergo habe ich jetzt entnervt den ganzen Papierkram ausgedruck und mit Hand ausgefüllt, das ging.
Mal sehen, was dabei raus kommt
)
Gruß,
Bianca
Hallo Bianca,
ja beide eintragen, entweder in eine Zeile bei den Werbungskosten eintragen oder auf einem Zettel als Anlage schreiben und bei den Werbungskosten „s. Anlage“
eintragen.
Die Anlage sollte außerdem folgende Angaben enthalten:
Name, Steuernummer und Steuerjahr.
mfg
Ben