ich bin unverheiratet und damit Steuerklasse 1. Da ich evtl.
noch in diesem Jahr heiraten möchte, habe ich zwei Fragen:
Bin ich richtig informiert, dass ich, sollte ich z.B. im
Dezember heiraten, die Steuerersparnis für das ganze Jahr
geltend machen kann?
Ja, wird im Veranlagungszeitraum geheiratet, könnt Ihr zwischen Zusammenveranlagung und besonderer Veranlagung wählen. Unter Umständen stehen dann Deinem hohen Lohnsteuerabzug für 2003 die Vergünstigungen ( Splittingtarif ) der Verheirateten gegenüber. Das ist positiv.
Mein zukünftiger Mann ist als Einzelunternehmer selbstständig.
Ändert sich durch eine Heirat etwas an seiner Besteuerung?
Auch hier dasselbe. Im Jahr der Eheschließung Wahlrecht Zusammenveranlagung/besondere Veranlagung. Später auch Wahlrecht Zusammenveranlagung/getrennte Veranlagung.
In den überwiegenden Fällen wird die Zusammenveranlagung gewählt. Diese Wahl kann für jeden Veranlagungszeitraum neu getroffen werden. In manchen Fällen rechnet sich die getrennte Veranlagung, insbesondere, wenn einer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist ( Du ) und der andere ( Ehemann ) selbständig ist.