Einkommenssteuer

Guten Tag,

Ich habe aus dem Jahr 2008 einen Verlust aus meiner Firma von 3600 € sowie 600 € aus Optionshandelsgeschäften. Ich war über das komplette Jahr 08 in der Ausbildung.

Nun im Jahr 2009 habe ich ein Brutto Jahreseinkommen von 22000 €.

Wie wird mein Verlust von etwa 4000,- € mit meinen gezahlten Steuern aus dem Jahr 09 verrechnet. Hier findet sich doch sicher ein schlauer Kopf der mir das erklären kann. (hoffe ich mal)

Vielen Dank

Hallo,
wird in der Anlage GSE eingetragen.Die Optionsgeschäfte in der Anlage SO.
Gruss

Das weiß Mr. X ja und hat es auch so eingetragen und per Elster gesendet.

Wie wird das nun für Mr. X im Jahr 2009 verrechnet?

Guten Tag,

Ich habe aus dem Jahr 2008 einen Verlust aus meiner Firma von:3600 € sowie 600 € aus Optionshandelsgeschäften. Ich war über
das komplette Jahr 08 in der Ausbildung.

Nun im Jahr 2009 habe ich ein Brutto Jahreseinkommen von 22000.-.Wie wird mein Verlust von etwa 4000,- € mit meinen gezahlten

Steuern aus dem Jahr 09 verrechnet. Hier findet sich doch:sicher ein schlauer Kopf der mir das erklären kann. (hoffe ich mal)

Vielen Dank

Hallo,

Geht man davon aus, dass die Übernahme des Verlustes von 2008 nach 2009 erfolgte.(Steht auch im letzten Steuerbescheid).
Von dem Jahreseinkommen 22000.- EUR werden nach Abzug der Freibeträge die 4000.- EUR abgezogen.

Die Spekulationsverluste von 2008 die innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) entstanden sind können nur im Jahr 2009 mit den Spekulationsgewinnen der gleichen Art verrechnet werden.(Ändert sich 2009, hier nicht relevant).

Einkommen: 22000,- EUR

  • Werbekosten
  • 4000.- EUR
  • Sonderausgaben
    = ERGIBT DAS ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN
    welches nach der Einkommenssteuertabelle besteuert wird.

Viele Grüße
Hartmut Schneider

Sie müssen für 2008 eine Steuererklärung abgeben, um einen Bescheid über den Verlustvortrag zu erhalten.
In der Steuererklärung 2009 können Sie den Verlustvortrag absetzen (Mantelbogen Seite 3). Dieser dürfte sich dann 2009 steuermindernd auswirken.

Allerdings werden nur die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit anderen Einkunftsarten (also Einkünfte aus nichtselständiger Arbeit) verrechnet. Der Optionshandel zählt i.d.R. zu den sonstigen Einkünften und die sind nur horizontal, also innerhalb der gleichen Einkunftsart, nicht vertiakal auszugleichen.

Sollten Sie also zukünftig mit privaten Veräußerungsgeschäften (sonstige Einkünfte) Gewinne erziehlen, können Sie die vortragsfähigen Verluste hier abziehen.

Hallo,
der Verlust aus dem Wertpapiergeschäft kann nur mit einem Gewinn aus Wertpapiergeschäften verrechnet werden.
Der Verlust aus der Firma kann mit dem Gewinn aus dem Einkommen verrechnet werden, wenn er in 2008 angegeben wurde.
Von dem Brutto Einkommen sind aber erst die Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastungen aus 2009 abzuziehen.
mfg
Ben