Einkommenssteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Aufgabe gestellt bekommen:

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn einer gewerblich tätigen OHG ermittelt, wenn einer der Gesellschafter Zinsen für Darlehen, Gehalt für seine Dienstleistungen oder Miete für sein mit einer Lagerhalle bebautes Grundstück bekommt? Wer muss die Bücher führen? Wer ist ESt-Pflichtig und wer ist GewSt-Pflichtig?

Ich habe mir auch schon Gedanken über eine mögliche Lösung gemacht.

MEINE LÖSUNG:

grds. nach § 4 I: Betriebsvermögensvergleich:

BV am Schluss des WJ
./. BV am Schluss des vorangegangen WJ + Entnahmen

  • Einlagen
    = Gewinn

Buchführungspflicht? OHG

ESt-pflichtig? Gesellschafter

GewSt-pflichtig? OHG

Ist das so richtig, oder muss ich noch etwas berücksichtigen?

Ich würde mich über eine Rückantwort freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Jessica Menzel

Upps,
mit Gewerbesteuer kenn ich mich leider nicht aus. Bevor ich etwas falsches sage passe ich hier.
Lg

Liebe Jessica,

vielen Dank für Ihre Frage.
Ich helfe hier Menschen, die echte Probleme mit unserem komplizierten und unverständlichem Steuerrecht haben. Da Sie sich scheinbar gerade in der Ausbildung befinden, sollten Sie selber nach Lösungen suchen, die Ihr Ausbilder schon lange kennt.

Wenn Sie denn Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, würde es mich freuen, wenn Sie sich hier selber als Expertin anmelden. Dann werden Sie erkennen, dass zwischen den „Aufgaben“ und den „echten Fragen“ Welten liegen und diese nichts, aber auch rein gar nichts miteinander zu tun haben.

Zeigen Sie mir EINEN Fall in der Realität, der so gelagert ist wie der in Ihrer Aufgabe, dann helfe ich Ihnen gerne.

Schöne Grüße

Hallo Jessica,
ich bin z.Zt. im Urlaub.
Mit freundlichen Grüßen

H.Schneider