Einkommenssteuer

Meine Einkommenssteuererklärung ergab eine an das Finanzamt zu zahlende Steuerschuld, die allerdings wesentlich geringer war, als der ausgewiesene Betrag meines berechneten Soli-Zuschlages. Da mittlerweile die Rechtmäßigkeit der Erhebung des Soli-Zuschlages immer zweifelhafter ist, habe ich mit Verweis auf ein aktuelles Urteil, dem Steuerbescheid für 2008 in Hinblick auf den Soli-Zuschlag widersprochen. Mittlerweile wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dass ich dennoch die kleinere Steuerschuld zu bezahlen habe, da Einkommenssteuer und Solizuschlag nicht im Zusammenhang stünden, sondern der Solizuschlag quasi als Dienstleistung der Finanzämter erhoben würde. Ich stehe aber auf dem Standpunkt, dass der Steuerbescheid stets im Zusammenhang zu sehen ist, dass mein Widerspruch gegen diesen Bescheid auch bei ausschließlichem Bezug auf den Solizuschlag bis zu einer abschließenden Entscheidung hierzu berechtigt ist und keine getrennten Zahlungen notwendig sind. Was ist hierzu Eure Meinung??? soll ich die Steuerschuld vorerst begleichen oder weiter widersprechen bis zu einer Entscheidung zum Solidaritätszuschlag?

Hallo leider hat das Finanzamt recht man muss gegen
Solidaritätszuschlag Einkommensteuer und Kirchensteuerbescheid Einspruch einlegen. Also ein Steuerbescheid aber drei Steuerarten. Beim Solidarzuschlag bitte darauf achten das ein Vorläufigkeitsvermerk in den Erläuterungen enthalten ist. So kann dieser Bescheid immer berichtigt werden.

So ist nun mal die Verwaltung, verarsche auf hohen nivau.

OK, besten Dank für die schnelle Beantwortung!!!
VG
Axel

Hallo Axel,

ein Einspruch allein hilft nicht gegen die Zahlung. Da müssen Sie noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Diesem wird aber nur in wenigen Fällen stattgegeben.

Herzlichst
Evelyn

P.S. Einkommensteuer ist nicht im Zusammenhang mit dem Solz zu sehen. Nur die Berechnung ist im Zusammenhang mit Solz. Bitte sehen Sie auch auf die Hinweise der Rückseite ihres Steuerbescheids für Erklärungen nach.

Bei neueren Bescheiden gibt es eine Vorläufigkeitsklausel mit Verweis auf das anhängige Verfahren. Wenn diese Klausel vorhanden ist und das Gesetz rückwirkend geändert wird, bekommt man automatisch einen neuen geänderten Bescheid, siehe z.B. Pendler-Pauschale.
Wenn Dein Bescheid eine entsprechnede Klausel: Gut, Du brauchst nichts weiter tun, bei einer Entscheidung muss Dein Bescheid geändert werden. Wenn nicht, erhalte den Einspruch mit Verweis auf das anhängige Verfahren aufrecht. Das ändert aber nichts an der Zahlungspflicht. Solange das Finanzamt von der Rechtmäßigkeit der Regelung ausgeht, muss auch gezahlt werden. Bei einer Änderung des Bescheides bekommst Du das Geld entsprechend zurück.

Hi, SolZ muss gezahlt werden trotz Einspruch!
Gru? Fred

Die Steuerschuld bezahlen, und dann abwarten bis von höherer Stelle über den Solizuschlag entschieden wird. Einspruch hast du ja bereits eingelegt.

Erstmal allen vielen Dank für die schnellen antworten. Zusammengefaßt, ist es also erstmal günstiger, die geforderte Steerschuld zu begleichen. Also werde ich das mal machen, ist eh kein so riesieger Betrag.
Also nach mal vielen lieben Dank!!!

Die Steuerschuld bezahlen, und dann abwarten bis von höherer
Stelle über den Solizuschlag entschieden wird. Einspruch hast
du ja bereits eingelegt.