Lohnersatzleistungen (krankengeld,kurzarbeitergeld, alg etc) sind steuerfreie leistungen. diese leistungen müssen aber in der steuer erklärt werden.
diese werte erhöhne den steuersatz der sich aus der gesamtberechnung ergibt. pi mal daumen kann man sagen, das man ca 10-15% vom erhaltenen geld weniger an steuern wiederbekommt, oder sogar steuern nachzahlen muss.
Hallo Nicel,
jaja, der Progressionsvorbehalt. Da haben sich ein paar „kluge“ Köpfe bei zuviel Wein sich etwas ausgedacht.
Unter den Progressionsvorbehalt fallen Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld), die NICHT versteuert werden.
Aus den restlichen Einnahmen werden die Einkünfte ermittelt, Sonderausgaben und etc abgezogen und zum Schluss ein ein Zu versteuerndes Einkommen (zvE) raus.
Im Normalfall kommt dann der Steuersatz, den man aus jeder Tabelle ablesen kann.
Zum zvE kommen jetzt die Progressionseinnahmen hinzu. Jetzt habe ich ein fiktives (höheres) zvE. Hiermit gehe ich dann in die Steuertabelle und hole mir den Steuersatz. Diesen wende ich dann auf das ursprüngliche zvE an.
es fallen unter anderem auch andere leistungen außer alg unter dem progressionsvorbehalt. z.b. auch krankengeld und mutterschaftsgeld oder das sog. schlechtwettergeld oder das kurzarbeitergeld
um dies endgültig zu klären müssten sie mir den kompletten sachverhalt mitteilen. ich gehe davon aus, dass sie arbeitnehmer sind und eine der o.g. leistungen erhalten haben.
am folgenden bsp möchte ich ihnen den progressionsvorbehalt erklären:
zusätzlich steuerfrei ersatzleistungen im jahr: 5.000 €
jetzt wird geschaut wie hoch ihr steuersatz für 35.000 € einnahmen ist (20%). therotisch jetzt müssten sie 7.000 € steuer zahlen.
jedoch sind die 5.000 € steuerfrei, allerdings wird der neue steuersatz (20 %) für die steuerpflichtigen einnahmen (30.000 €) genommen, so dass sie jetzt nur 6.000 € zahlen müssen.
Hallo, der Progessionsvorbehalt wird für steuerfrei erhaltenes Entgelt angesetzt (z.b. Krankengeld ausserhalb der LFZG) da diese Leistungen grundsätzlich nicht steuerfrei sind. Viele Grüße
Erstmals vielen, vielen Dank für Ihre Antwort.
(Entschuldige das ich mich erst jetzt melde)
Es sieht so aus:
Insgesamt ca. 2 Monate ALG II erhalten ansonsten nur „steuerpflichtigen“ Lohn/Gehalt.
Habe bei 3 verschiedenen Arbeitsstätten gearbeitet.
1 Monat, fast 3Monate und fast 7 Monate.
Muß auch sehr hohe Fahrtkosten sowie Kosten (viel Geld) für Fortbildung und Fachliteratur (die kein Arbeitgeber ersetzt) aufbringen.
Diese Kosten wurden nicht mal angerechnet, das ist sehr ärgerlich.
Grund: keine Originalquittungen (letztes Jahr war es kein Problem) und keine Bescheinigung vom Arbeitgeber (keine Kosten von AG bezahlt).
Welcher AG bescheinigt das schon, zumal man nicht mehr dort arbeitet.
Ich hoffe die Informationen reichen aus und nochmals vielen Dank für deine Hilfe.
Ciao
Nicel
moin,
einspruch ist innerhalb von 4 wochen nach bescheiderteilung möglich, aber du musst dann auch eine begründung liefern, d.h. wenn du meinst die haben zuviel von den lohnersatzleistungen angerechnet, musst du es anhand von unterlagen nachweisen, das es nciht so war. lohnen kann sich sowas immer, wenn du weisst das du im recht bist.
Hallo ich würde Einspruch einlegen und beantragen, dass die Kosten anerkannt werden und in einem persönlichem Gespräch mit dem Sachbearbeiter die Sachlage erläutern.
Hallo,
jetzt werde ich Kleinlich. Einen Widerspruch gibt es im Steuerrecht nicht mehr. Es gibt nur noch den Einspruch.
Lohnen… das hängt von der Höhe der festgesetzen Steuer ab. Ein Versuch ist es wert. Aber wenn es sich um Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalt geht, hat er nicht viel Erfolg.
Das Einspruchsverfahren ist kostenlos im Finanzamt.
Gruß
leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten. Vielleicht solltest Du Dich damit an einen Steuerberater wenden, der kann Dir sicherlich weiterhelfen.
Solltest Du aber vielleicht Interesse haben Deine Einkommensteuer bis zu 500.- Euro/Monat durch staatl. Subventionen/Fördermittel zu senken, kann ich Dir diese Seite wärmstens empfehlen: www.ghs-finance.com > Steuern einsparen