Einkommenssteuer

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage im Bereich der Einkommensteuer.
und zwar:

Was bedeutet der sogenannte Progressionsvorbehalt.

Im Internet habe ich es so verstanden, das es sich hierbei um steuerfreie Leistung (Bsp. ALG I) handelt.

Nur bei meinem Problem ist gar kein Steuerfreie Leistung mit dabei. Also warum „entsteht“ dann dieser Progressionsvorbehalt.

Ich versuche es an einem Beispiel zu erklären:

eingezahlte Steuern: 1000 € (Betrag nur ausgedacht)

davon werden 600€ zurückgezahlt und die restlichen 400€ werfden als Progressionsvorbehalt eingetragen.

Leider habe ich in diesem Bereich überhaupt keine Ahnung und verstehe es überhaupt nicht wie so ein Progressionsvorbehalt zustande kommt.

Ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Problem weiterhelfen und bedanke mich im Voraus für eure Mühe.

Liebe Grüße
Nicel

hallo

ich versuch es mal einfach zu erklären:

Lohnersatzleistungen (krankengeld,kurzarbeitergeld, alg etc) sind steuerfreie leistungen. diese leistungen müssen aber in der steuer erklärt werden.

diese werte erhöhne den steuersatz der sich aus der gesamtberechnung ergibt. pi mal daumen kann man sagen, das man ca 10-15% vom erhaltenen geld weniger an steuern wiederbekommt, oder sogar steuern nachzahlen muss.

ich hopffe ich konnte es verständlich erklären

Hallo Nicel,
jaja, der Progressionsvorbehalt. Da haben sich ein paar „kluge“ Köpfe bei zuviel Wein sich etwas ausgedacht.

Unter den Progressionsvorbehalt fallen Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld), die NICHT versteuert werden.
Aus den restlichen Einnahmen werden die Einkünfte ermittelt, Sonderausgaben und etc abgezogen und zum Schluss ein ein Zu versteuerndes Einkommen (zvE) raus.
Im Normalfall kommt dann der Steuersatz, den man aus jeder Tabelle ablesen kann.
Zum zvE kommen jetzt die Progressionseinnahmen hinzu. Jetzt habe ich ein fiktives (höheres) zvE. Hiermit gehe ich dann in die Steuertabelle und hole mir den Steuersatz. Diesen wende ich dann auf das ursprüngliche zvE an.

Beispiel:
zvE: 30.000 €
Progression: 2.000 €
fiktives zvE: 32.000 €
Steuersatz: 20 % (geraten)

Steuerberechnung:
30.000 € x 20 % = 6.000 €

Ich hoffe, ich konnte es verdeutlichen
Gruß
Yvonne

hallo,

es fallen unter anderem auch andere leistungen außer alg unter dem progressionsvorbehalt. z.b. auch krankengeld und mutterschaftsgeld oder das sog. schlechtwettergeld oder das kurzarbeitergeld

um dies endgültig zu klären müssten sie mir den kompletten sachverhalt mitteilen. ich gehe davon aus, dass sie arbeitnehmer sind und eine der o.g. leistungen erhalten haben.

am folgenden bsp möchte ich ihnen den progressionsvorbehalt erklären:

bruttoarbeitslohn: 30.000 €
> steuer: 5.100 € (17 % steuersatz)

zusätzlich steuerfrei ersatzleistungen im jahr: 5.000 €
jetzt wird geschaut wie hoch ihr steuersatz für 35.000 € einnahmen ist (20%). therotisch jetzt müssten sie 7.000 € steuer zahlen.

jedoch sind die 5.000 € steuerfrei, allerdings wird der neue steuersatz (20 %) für die steuerpflichtigen einnahmen (30.000 €) genommen, so dass sie jetzt nur 6.000 € zahlen müssen.

ich hoffe ich konnte ihnen helfen.

Hallo, der Progessionsvorbehalt wird für steuerfrei erhaltenes Entgelt angesetzt (z.b. Krankengeld ausserhalb der LFZG) da diese Leistungen grundsätzlich nicht steuerfrei sind. Viele Grüße

Erstmals vielen, vielen Dank für Ihre Antwort.
(Entschuldige das ich mich erst jetzt melde)

Es sieht so aus:

Insgesamt ca. 2 Monate ALG II erhalten ansonsten nur „steuerpflichtigen“ Lohn/Gehalt.
Habe bei 3 verschiedenen Arbeitsstätten gearbeitet.
1 Monat, fast 3Monate und fast 7 Monate.

Muß auch sehr hohe Fahrtkosten sowie Kosten (viel Geld) für Fortbildung und Fachliteratur (die kein Arbeitgeber ersetzt) aufbringen.

Diese Kosten wurden nicht mal angerechnet, das ist sehr ärgerlich.
Grund: keine Originalquittungen (letztes Jahr war es kein Problem) und keine Bescheinigung vom Arbeitgeber (keine Kosten von AG bezahlt).
Welcher AG bescheinigt das schon, zumal man nicht mehr dort arbeitet.

Ich hoffe die Informationen reichen aus und nochmals vielen Dank für deine Hilfe.
Ciao
Nicel

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
(entschuldige das ich mich so spät melde)

Das war sehr gut erklärt Ich hab`s jedenfalls verstanden (und das ist sehr gut ;o) )

Ich habe noch eine Frage, sorry:

Kann man dagegen Widerspruch einlegen?
Lohnt sich das überhaupt?

Nochmals vielen Dank für deine Hilfe.

Liebe Grüße
Nicel

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
(entschuldige das ich mich so spät melde)

Das war sehr gut erklärt Ich hab`s jedenfalls verstanden (und das ist sehr gut ;o) )

Ich habe noch eine Frage, sorry:

Kann man dagegen Widerspruch einlegen?
Lohnt sich das überhaupt?

Nochmals vielen Dank für deine Hilfe.

Liebe Grüße
Nicel.

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
(entschuldige das ich mich so spät melde)

Ich habe noch eine Frage, sorry:

Kann man dagegen Widerspruch einlegen?
Lohnt sich das überhaupt?

Nochmals vielen Dank für deine Hilfe.

Liebe Grüße
Nicel

moin,
einspruch ist innerhalb von 4 wochen nach bescheiderteilung möglich, aber du musst dann auch eine begründung liefern, d.h. wenn du meinst die haben zuviel von den lohnersatzleistungen angerechnet, musst du es anhand von unterlagen nachweisen, das es nciht so war. lohnen kann sich sowas immer, wenn du weisst das du im recht bist.

gruß

sven

Morgeeen,

herzlichen Dank für deine Antwort.
Na dann werde ich mal mein Glück versuchen.

Nochmals vielen lieben Dank für deine super schnelle Hilfe.

Grüße
Nicel

Hallo ich würde Einspruch einlegen und beantragen, dass die Kosten anerkannt werden und in einem persönlichem Gespräch mit dem Sachbearbeiter die Sachlage erläutern.

Hallo,
jetzt werde ich Kleinlich. Einen Widerspruch gibt es im Steuerrecht nicht mehr. Es gibt nur noch den Einspruch.
Lohnen… das hängt von der Höhe der festgesetzen Steuer ab. Ein Versuch ist es wert. Aber wenn es sich um Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalt geht, hat er nicht viel Erfolg.
Das Einspruchsverfahren ist kostenlos im Finanzamt.
Gruß

Hallo Nicel,

leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten. Vielleicht solltest Du Dich damit an einen Steuerberater wenden, der kann Dir sicherlich weiterhelfen.

Solltest Du aber vielleicht Interesse haben Deine Einkommensteuer bis zu 500.- Euro/Monat durch staatl. Subventionen/Fördermittel zu senken, kann ich Dir diese Seite wärmstens empfehlen:
www.ghs-finance.com > Steuern einsparen

Grüsse, John