Einkommenssteuer

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau und ich waren über Jahre in den Steuerklassen 3/5. Wir wurden niemals vom Finanzamt augefordert, eine Steuererklärung abzugeben und haben dieses auch nicht getan. Ich habe nun aber 2009 Kurzarbeitergeld erhalten und bin, wenn ich da richtig informiert bin, automatisch in der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.

Muss ich damit rechnen, für vergangene Jahre eine Steuererklärung nachreichen zu müssen, wenn ich diese für 2009 nun abgebe ?

Vielen Dank

Grundsätzlich ja.
Das hängt davon ab, ob der Sachbearbeiter erkennt, ob es ggf. für die Vorjahre zu einer Nachzahlung kommen würde.
Gerade bei der Konstellation III/V kann das leider passieren.

Danke für die Antwort.

Können Sie mir auch sagen, auf wie viele Jahre rückwirkend das Finanzamt solch eine Forderung an mich richten könnte ?

Theoretisch 10 Jahre. Das halte ich aber bei einem Arbeitnehmer für sehr unwahrscheinlich. Das greift in der Praxis nur, wenn Sie z.B. vorsätzlich Zins- und Mieteinnahmen verschwiegen hätten.
Ich denke, Sie können (müssen) für 2009 eine Steuererklärung abgeben und weiter wird nicht passieren. Eine kurze Rückmeldung Ihrerseits, ob ich recht hatte, wäre super.

Vielen Dank,

ich werde mich dann bei Ihnen melden.

Hallo,

das Thema ist bissl komplex, ich hoffe, daß ich Ihnen mit diesem Auszug weiterhelfen kann.

Leistungen die dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegen, die mehr als 410 Euro entsprechen, sind grundsätzlich alle Beschäftigten verpflichtet, beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
(§ 46 Abs. 2 EStG).
das KUG (Kurzarbeitergeld) gehört auch dazu.

Eine allgemeine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gibt es bei Steuerpflichtigen,
die ganz oder teilweise Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erzielen,
nicht. Allerdings gibt es einige Ausnahmetatbestände, die faktisch zu einer so genannten Pflichtveranlagung führen. (z.B., wenn Ehegatten die Steuerklassen III/V gewählt haben, bei Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern, wenn Freibetrag eingetragen wurde auf Lst.Karte, außerordentlichen Einkünften, wie Abfindungen, auch bei Lohn von mehreren Arbeitgebern etc.)

So oder so, müssen Sie definitiv für 2009 eine Steuererklärung abgeben.
Falls das Finanzamt sie danach noch auffordern sollte für die Vorjahre Eine abzugeben, müssen Sie dies auf jeden Fall tun.
Ich empfehle Ihnen jetzt schon zu prüfen, ob Sie nicht doch für die Vorjahre Abgabepflichtig waren!.
Viel Erfolg & Grüße

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau und ich waren über Jahre in den Steuerklassen 3/5.
Wir wurden niemals vom Finanzamt augefordert, eine
Steuererklärung abzugeben und haben dieses auch nicht getan.
Ich habe nun aber 2009 Kurzarbeitergeld erhalten und bin, wenn
ich da richtig informiert bin, automatisch in der Pflicht,
eine Steuererklärung abzugeben.

Muss ich damit rechnen, für vergangene Jahre eine
Steuererklärung nachreichen zu müssen, wenn ich diese für 2009
nun abgebe ?

Vielen Dank

Hallo,
das ist möglich.
Da der Bezug des Kurzarbeitergeldes an das Finanzamt gemeldet wird und es den Steuersatz beeinflusst sind Sie angehalten eine Erklärung ab zugeben.
Merkt das Finanzamt dann dass Sie 3/5 hatten wird es in Abhängigkeit des Einkommens eine anfordern.
Haben Sie Werbungskosten können Sie diese dann nachträglich angeben.
mfg
Ben

Nachtrag zur Prüfung ob Sie für die Vorjahre, pflichtig waren.
Grundfreibetrag:
Bei Ehepaaren erhöht sich die Grenze, bis zu der keine Abgabepflicht besteht, auf 15.329 Euro. Sie gilt für Paare, die eine Zusammenveranlagung wählen.
Falls Sie unterhalb dieser Grenze lagen, sind sie NICHT zur Abgabe für die Vorjahre verpflichtet, wenn nicht die Punkte der vorherigen Antwort betroffen waren, wie Progessionsbehalt etc.

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau und ich waren über Jahre in den Steuerklassen 3/5.
Wir wurden niemals vom Finanzamt augefordert, eine
Steuererklärung abzugeben und haben dieses auch nicht getan.
Ich habe nun aber 2009 Kurzarbeitergeld erhalten und bin, wenn
ich da richtig informiert bin, automatisch in der Pflicht,
eine Steuererklärung abzugeben.

Muss ich damit rechnen, für vergangene Jahre eine
Steuererklärung nachreichen zu müssen, wenn ich diese für 2009
nun abgebe ?

Vielen Dank

ok, letzter Hinweis:

Die Abgabepflicht besteht sofort, wenn Verheiratete in der Kombination Steuerklasse III und V sind. Und rückliegende Jahre sind sicher im Visier des Finanzamtes, wenn die Steuererklärung 2009 (die ja Pflicht ist) abgegeben wird. Demnach würde ich empfehlen die letzten Jahre zu Prüfen und geg.falls mit dem Finanzbeamten (Finanzamt) sprechen, der für Sie zuständig ist, er/sie hat einen Ermessungsspielraum in dem entschieden werden kann.
Übrigens,
Die maximale Frist, bis zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss beträgt 4 Jahre. Danach tritt dann regelmäßig die Verjährung ein. Ausnahmen gelten nur im Falle von Steuerhinterziehung.

Ich habe meinen Steuerbescheid nun bekommen. Glücklicherweise muss ich für vergangene Jahre keine Steuererklärung nachreichen.
Ich sollte allerdings eine relativ hohe Vorrauszahlung für 2010 und 2011 bezahlen, konnte diese jedoch mit der Begründung, daß meine Frau und ich seit Beginn dieses Jahres die Steuerklassen IV/IV haben, durch ein persönliches Vorsprechen beim Finanzamt abwenden.

na, dann ist alles in Ordnung.