Hallo,
das Thema ist bissl komplex, ich hoffe, daß ich Ihnen mit diesem Auszug weiterhelfen kann.
Leistungen die dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegen, die mehr als 410 Euro entsprechen, sind grundsätzlich alle Beschäftigten verpflichtet, beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
(§ 46 Abs. 2 EStG).
das KUG (Kurzarbeitergeld) gehört auch dazu.
Eine allgemeine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gibt es bei Steuerpflichtigen,
die ganz oder teilweise Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erzielen,
nicht. Allerdings gibt es einige Ausnahmetatbestände, die faktisch zu einer so genannten Pflichtveranlagung führen. (z.B., wenn Ehegatten die Steuerklassen III/V gewählt haben, bei Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern, wenn Freibetrag eingetragen wurde auf Lst.Karte, außerordentlichen Einkünften, wie Abfindungen, auch bei Lohn von mehreren Arbeitgebern etc.)
So oder so, müssen Sie definitiv für 2009 eine Steuererklärung abgeben.
Falls das Finanzamt sie danach noch auffordern sollte für die Vorjahre Eine abzugeben, müssen Sie dies auf jeden Fall tun.
Ich empfehle Ihnen jetzt schon zu prüfen, ob Sie nicht doch für die Vorjahre Abgabepflichtig waren!.
Viel Erfolg & Grüße
Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau und ich waren über Jahre in den Steuerklassen 3/5.
Wir wurden niemals vom Finanzamt augefordert, eine
Steuererklärung abzugeben und haben dieses auch nicht getan.
Ich habe nun aber 2009 Kurzarbeitergeld erhalten und bin, wenn
ich da richtig informiert bin, automatisch in der Pflicht,
eine Steuererklärung abzugeben.
Muss ich damit rechnen, für vergangene Jahre eine
Steuererklärung nachreichen zu müssen, wenn ich diese für 2009
nun abgebe ?
Vielen Dank