Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da mal ne Frage:
Bei der Einkommenssteuer wurden die Instandhaltungskosten für die Immobilien nicht angerechnet.
Im Bescheid steht: Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienst- oder Handwerkerleistung konnte nicht gewährt werden, soweit diese außerhalb des Privathaushalts erbracht wurden.
Meine Frau ist bei dieser Immobile eingetragen im Grundbuch als Erbengemeinschaft.
Ist es rechtens das die Kosten nicht erstattet werden ?
Was kann man für die Zukunft machen, das diese Kosten erstattet werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Werner G.