Einkommenssteuer

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da mal ne Frage:

Bei der Einkommenssteuer wurden die Instandhaltungskosten für die Immobilien nicht angerechnet.
Im Bescheid steht: Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienst- oder Handwerkerleistung konnte nicht gewährt werden, soweit diese außerhalb des Privathaushalts erbracht wurden.

Meine Frau ist bei dieser Immobile eingetragen im Grundbuch als Erbengemeinschaft.

Ist es rechtens das die Kosten nicht erstattet werden ?
Was kann man für die Zukunft machen, das diese Kosten erstattet werden ?

Mit freundlichen Grüßen

Werner G.

Lieber Werner,

die Dienstleistung muss in Ihrem Haushalt erbracht worden sein. Wenn Ihre Frau in besagter Immobilie nicht selber wohnt, kann dafür auch keine Steuerermäßigung gewährt werden.

Falls Ihre Frau, bzw. die Erbengemeinschaft die Immobilie vermieten möchte, könnten die Kosten aber ggf. als Werbungskosten anerkannt werden. Das könnte sogar zu einer höheren Steuerersparnis führen, da Sie dann nicht nur 20% bekämen, sondern Ihren individuellen Steuersatz.

Danke für die schnelle Antwort