Einkommenssteuer

Liebe/-r Experte/-in,
ich bekomme jedes Jahr für mein 2005 erworbenes Wohneigentum Eigenheimzulage. Jetzt sitze ich wieder mal vor meiner Einkommnessteuererklärung und weiß wie jedes Jahr NICHT ob ich die Frage „wollen Sie Eigenheimzulage … beantragen“. Muss ich jedes Jahr wieder dies ausfüllen?(obwohl sie ja bewilligt ist und bezahlt wird). Es steht dort NICHT „Erhalten Sie Eigenheimzulage“ Da es ja seit 2006 die Eigenheimzulage für neue Objekte gestrichen wurde irritiert mich die Frage immer wieder. Kannst Du mir da weiterhelfen?
Viele Grüße
Anna Droste-Adolf

Liebe Anna,

wo finden Sie die Frage denn? Mantelbogen, Anlage V? Welche Zeile?

Liebe Anna,

wo finden Sie die Frage denn? Mantelbogen, Anlage V? Welche
Zeile?

Hallo - und erst mal ganz lieben Dank für die schnelle Reaktion!
Also, ich mache die Erklärung am PC (Frage-Antworten-Spiel- sozusagen) und habe mir JETZT mal das Formular dazu geöffnet. Das wäre die Anlage FW, allerdings finde ich dort natürlich die Fragen nirgendwo SO gestellt :frowning:
sondern unter Punkt 10: Für das Objekt unter Punkt 4 WURDE ein Antrag auf Eigenheimzulage gestellt. Wahrscheinlich erübrigt sich damit die ganze Geschichte :smile:
Sollte Dir aber trotzdem noch etwas dazu einfallen bin ich für alle Tipps offen!
Sollten mir noch andere Probleme über den Bildschirm laufen, darf ich mich dann noch einmal an Dich wenden?
Viele Grüße aus Bayern
Anna

Wenn Sie die Eigenheimzulage schon bekommen (im Bescheid werden die vollen 8 Jahre dargestellt), müssen Sie keine Anlage FW zur Einkommensteuer abgeben. Die Frage erübrigt sich damit.

Die Eigenheimzulage wird Ihnen automatisch jedes Jahr, unabhängig von der Einkommensteuer, ausgezahlt.