Einkommenssteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Angestellte in Vollzeit und bin bei der Suche nach einem Nebenverdienst auf die Seite clickworker.com gestoßen. Dort werden verschiedene Aufträge angeboten, die je nach Aufwand vergütet werden. Mit dem Verdienst kann man keine großen Sprünge machen, ich schätze mal mehr als 50 Euro im Monat werden da nicht zusammen kommen.
Nun zu meiner Frage: clickworker.de verlangt meine Steuernummer, ohne diese kommt es nicht zur Auszahlung. Auf der Seite ist auch folgende Erklärung zu finden:

„Muss ich meine Einnahmen versteuern?
Wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben und kein Freiberufler sind, dann können Sie zunächst trotzdem so anfangen und es über die normale Steuererklärung als Einnahmen abrechnen. Arbeiten Sie jedoch mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht und regelmäßig, dann wird das Finanzamt Sie als umsatzsteuerlichen Unternehmer betrachten. Ähnlich wie man Verkäufer bei Ebay steuerlich als gewerblich behandelt, wenn sie viel und regelmäßig verkaufen. Dann können Sie zum Beispiel bei der Gemeinde einen Gewerbeschein für ca. 20 Euro beantragen. Hier müssen Sie eine Tätigkeit angeben, die wäre im Fall Ihrer Arbeit für uns zum Beispiel “Datenaufbereitung über das Internet”.“

Meine Frage: muss ich für diesen geringen Verdienst wirklich ein Gewerbe anmelden? Oder wie muss ich mit meinen Einkünften beim Finanzamt vorgehen. Leider kenne ich mich in diesem Thema überhaupt nicht aus. Und wäre daher froh über jede hilfreiche Antwort.

Vielen Dank!

Zu der Frage: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Fragen Sie doch Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Sie können allerdings nicht davon ausgehen, dort eine befriedigende Antwort zu erhalten. Grundsätzlich muss bei nachhaltiger Gewinnerziehlungsabsicht ein Gewerbe angemeldet werden. Strittig bleibt, ob 50 Euro im Monat wirklich einen Gewinn darstellen.

Zur zweiten Fragen: Muss ich meine Steuernummer angeben? Eindeutige Antwort: Ja. Das Unternehmen darf nur Zahlungen an Sie leisten, wenn Ihre Steuer-Nummer bekannt ist. Nur dann werden diese auch als Betriebsausgabe anerkannt.
Sie müssen diese Einnahmen in Ihrer Steuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben.
Ausnahmen gibt es nur bei „privaten Veräußerungsgeschäften“, wer also gelegentlich bei eBay verkauft oder sein Auto verkauft. Und bei „gelegentlichen Vermittlungen“, Beispiel: Ihr Autoverkäufer sagt zu Ihnen: Du bekommst 500 Euro von mir, wenn Du Deinen Freund zu mir schickst und der ein neues Auto kauft. Diese Einnahme könnte streng genommen steuerfrei bleiben.

Da kann ich leider nicht weiter helfen!