Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Erziehungsgeld welches ich 2007 und 2008 für meine Zwillinge erhalten habe.
Wir haben vor 2 Wochen unsere Steuerbescheide bekommen, demnach sollen wir zurück zahlen, da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Ich habe jedoch meine Zwillinge in Oktober 2006 geboren und demnach „nur“ Erziehungsgeld erhalten.
Das Erziehungsgeld wird in dem §32b EStG nicht erwähnt das es auch dazu zählt.
Ich habe bereits ein Einspruch nach §129 AO vorgenommen und dem Finanzamt den §3 EStG genannt das das Erziehungsgeld demnach frei wäre.
Heute bekomme ich eine Antwort das dem nicht statt gegegeben werden kann da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterläge.
Das weiss ich ja selber aber ich habe ERZIEHUNGSGELD bekommen.
Wird das Erziehungsgeld auch so behandelt und irrt sich das Finanzamt oder haben die Recht?
Wenn die kein Recht haben hab ich irgendwo die Chance denen das zu erklären anhand §§ oder Schreiben?
Es geht für unsere Familie um ziemlich viel Geld, womit wir absolut nicht gerechnet haben.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Mfg
Angela Sikora