Liebe/-r Experte/-in,
mein volljähriger Sohn (23 Jahre alt) studiert,
wohnt nicht zu Hause, bezieht Bafög und hat einen 400-Euro-Job.
Was muss ich in Anlage Kind der Steuererklärung in welchem Feld eintragen?
Kann ich auch seine Fahrtkosten (zur Uni oder zur Arbeit) und seine Fachbücher oder Kursgebühren dort als Werbungskosten eintragen?
Oder muss er vielleicht eine eigene Steuererklärung machen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Gruß
Schneckchen
Was muss ich in Anlage Kind der Steuererklärung in welchem
Feld eintragen?
Dass sich das Kind in Ausbildung befindet und auswärtig untergebracht ist. Außerdem das eigenen Bezüge des Kindes.
Sie können einen Ausbildungsfreibetrag beantragen. Dieser wird jedoch um die eigenen Bezüge (also 450-Euro-Job und ggf. BAFöG) gekürzt.
Kann ich auch seine Fahrtkosten (zur Uni oder zur Arbeit) und
seine Fachbücher oder Kursgebühren dort als Werbungskosten
eintragen?
Nein.
Oder muss er vielleicht eine eigene Steuererklärung machen?
Wenn er seine Ausbildungskosten in die Folgejahre vortragen will, ja.
Hallo Schneckchen,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, da unser Sohn erst 15 ist, und ich mich in dieser Sache gar nicht auskenne.
Ich hoffe, dass andere Experten Dich beraten können!
Annsonsten gibt es am Finanzamt selbst sehr oft nette Mitarbeiter, die Deine Fragen sicherlich beantworten werden.
Beim Abgeben der Steuererklärung habe ich immer Antworten auf meine Fragen vom jeweiligen Sachbearbeiter erhalten.
Viel Erfolg!
Gruß
Brendon
Hallo Schneckchen,
es muss in der Anlage Kind der Zeitraum, das Einkommen und die Werbungskosten des Kindes ausgefüllt werden.
Du kannst nur Aufwendungen, die Du bezahlt hast bei Unterstützung von Angehörigen angeben.
Er sollte alle Werbungskosten in einer eigenen Steuererklärung angeben es ist noch ein Fall anhängig der die Werbungskosten bei erst Studium ohne Berufsausbildung betrifft. Wenn er schon eine Berufsausbildung vor dem Studium abgeschlossen hat kann er alle Kosten des Studiums als Werbungskosten absetzen.
mfg
Ben
Hallo,
für Ihre spezifischen Fragen sollten Sie besser einen fachkundigen Steuerberater aufsuchen. Der kann Ihnen verbindliche Hilfestellung geben. Ich kann und darf Ihnen hierzu keine Antworten geben, da ich kein Steuerberater sondern lediglich Finanzmakler bin.
Ich kann Ihnen z.B. einen Weg zeigen, wie Sie bis zu 6.000.- Euro pro Jahr anhand einer Umwandlung der Steuerlast in Realeinkommen vom Finanzamt erhalten und sich damit eine sichere Altersvorsorge in Form einer gut vermieteten Immobilie in einer Großstadt aufbauen.
Oder Sie interessieren sich vielleicht für ein Schweizer Bankkonto ohne Mindesteinlage und ohne Schufa. Hierbei bin ich Ihnen sehr gerne behilflich. Einfach auf einen Link klicken oder PN senden.
MfG
John Miller
Hallo,
auf jeden Fall kann man Bücher, etc. die Ihr Sohn braucht nicht bei Ihnen als Werbungskosten abziehen, da Sie persönlich keinen Nutzen davon haben.
Ich kann Ihnen jetzt nicht alle Zeilen der Anlage Kind hier vorgeben, daher die wichtigsten in Bezug auf die Steuererklärung:
Zwischen Zeile 13 und 20 tragen Sie ein, dass Ihr Sohn studiert hat und wo.
In den Zeilen 21 bis 26 müssen Sie dann die Einkünfte (Bruttolohn = 400,- EUR X Monate) und das Bafög (Sonstige Einkünfte) eintragen. Dort können Sie dann unter Werbungskosten auch die Kosten für das Studium eintragen.
Ich empfehle Ihnen, kaufen Sie sich eine Steuersoftware, dann geht dies sehr einfach aus zu füllen und diese kostet ab 12,- EUR bis 29,- EUR.