Hallo, 2010 war mein Gründerjahr, in diesem Jahr habe ich keine Einkommenssteuererklärung abgegeben und wurde vom Finanzamt auch nicht dazu aufgefordert. Jetzt muss ich allerdings die EK-Steuererklärung für 2011 machen. Kann ich die Ausgaben aus dem Gründerjahr 2010 dann in der Erklärung von 2011 angeben? Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo.jedes Jahr ist für sich zu betrachten.deine Ausgaben für 2010 kannst du also nicht mit 2011 verrechnen.für 2010 eine separate Erklärung machen.LG Steffen
Danke Dir!
Hallo.jedes Jahr ist für sich zu betrachten.deine Ausgaben für
2010 kannst du also nicht mit 2011 verrechnen.für 2010 eine
separate Erklärung machen.LG Steffen
Nein, können Sie nicht. Sie können aber eine Steuererklärung für 2010 einreichen.
Die Buchführung bzw. E-Ü-Rechnung müssen Sie eh von Anfang an machen um z.B. die Abschreibung fortzuführen.
Es ist nicht möglich die Vorgründungkosten aus dem Jahr 2010 in der Steuererklärung für 2011 geltend zu machen.
LG
Hallo Tante Juhu,
ich bin mir nicht sicher, doch probieren würde ich es in jedem Fall.
Hoffentlich können Andere Dir genauere Auskunft erteilen.
Viele Grüße
Brendon
Vielen Dank an alle! Die Antworten haben mir sehr geholfen!
Hallo,
die Steuererklärung für 2011 betrifft nur Sachverhalte für 2011, daher können Ausgaben in 2010 nicht angegeben werden. Für 2010 müssen Sie eine gesonderte Einkommenssteueerklärung abgeben. Die Frist hierfür ist aber abgelaufen, so dass Sie nur noch mit Tricks eine Steuererklärung abgeben können. Dies sollten Sie aber mit einem Steuerberater besprechen (Stichwort: Selbstanzeige).