Liebe/-r Experte/-in,
auf der Einkommenssteuererklärung heuer:
unter welchem Punkt mache ich Gerichtskosten geltend?
unter welchem Punkt mache ich Vorsorgebeiträge fürs Alter geltend?
Brauche ich dafür spezielle Anlagenformulare?
Welche?
Liebe/-r Experte/-in,
auf der Einkommenssteuererklärung heuer:
unter welchem Punkt mache ich Gerichtskosten geltend?
unter welchem Punkt mache ich Vorsorgebeiträge fürs Alter geltend?
Brauche ich dafür spezielle Anlagenformulare?
Welche?
Einfach Augen aufmachen und im ESt-Formular ein wenig suchen, dann wirst Du es selbst finden. Oder beim Fi-Amt einfach anrufen und fragen - die sind gerne behilflich (jedenfalls in München).
unter welchem Punkt mache ich Gerichtskosten geltend?
Gerichtskosten können i.d.R. nicht abgesetzt werden, wenn Sie nicht mit einer Einkünftsart in Zusammenhang stehen. Falls Sie aber z.B. Ihren Arbeitgeber verklagt haben, wären es Werbungskosten, also Anlage N.
Ansonsten können Sie sie auf dem Mantelboen unter „außergewöhnliche Belastung“ eintragen, wird aber meist nicht anerkannt.
unter welchem Punkt mache ich Vorsorgebeiträge fürs Alter
geltend?
In der „Anlage Vorsorgeaufwand“ zu unterscheiden danach, ob Altvertrag bis 2004 (steuerfrei) oder danach (nicht mehr abzugsfähig), ob mit oder ohne Todesfallleistung, ob Riester- oder Rürup-Vertrag etc.
Diese können in unterschiedlicher Höhe abgesetzt werden.
Brauche ich dafür spezielle Anlagenformulare?
Ja.
Welche?
Anlage Vorsorgeaufwand.