Einkommenssteuer 1% Regelung private PKW Nutzung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Selbständig und nutze meinen privaten PKW seit Jahren über die 30 Cent Kilometergeld Abrechnung. Nun bin ich 2008 und 2009 mehr als 50% der gef. Km dienstlich gefahren. 2010 und 2011 bin ich wenig dienstl Km gefahren und wieder unter die 50% gewerbliche Nutzung gekommen. Kann das Finanzamt nun verlangen, dass ich für die zwei Jahre den PKW in das Betriebsvermögen überführen muß…obwohl jetzt die Kriterien dafür nicht mehr vorliegen? Außerdem hätte ich ja das Problem, Tankbelege, Reparaturkosten etc. vorzulegen. Abgesehen davon, wird das doch ein Durcheinander wegen der Abschreibung (war ein gebrauchter PKW-wie lang ist da die Abschreibung)
Vielen Dank für eine Antwort.
Wolfgang

Sie dürfen die Kilometer generell pauschal absetzen, auch wenn Sie den PKW zu mehr als 50% betrieblich nutzen. Wenn der PKW in’s Betriebsvermögen überführt würde, müstten Sie die Privatnutzung mit 1% vom Listenpreis pro Monat versteuern. Bei einem gebrauchten PKW kann das die tatsächlichen Kosten übersteigen.
Die Abschreibungsdauer bei neuen PKW beträgt 5 Jahre.

Hallo Wolfgang,
zu dem Bereich Betriebsvermögen kann ich keine Auskunft geben.
Sory
Ben