Hallo
man kann doch für 2003 bis 31.12.2010 die Steuer für 2003 nachreichen, oder? Das geht doch ab letztem Jahr bis 7 Jahre zurück, oder nicht?
Gibt es da Urteile zu?
Vielen Dank aus Bayern
Bernd
Ich kann doch für 2003 bis 31.12.2010 die (Einkommensteuer-) Erklärung für 2003
nachreichen, oder? Das geht doch ab letztem Jahr bis 7 Jahre
zurück, oder nicht?
Im Falle der Abgabeverpflichtung : Ja.
Im Falle der freiwilligen Abgabe : Nein, denn das geht (ging) nur innerhalb von 2 Jahren, also bis 31.12.2005.
Gibt es da Urteile zu?
Ja. Allerdings nur im Sinne einer Bestätigung der vorgenannten Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Siehe sort
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärun…
Also: 4 Jahre
Gruß
Stefan
‚Fachlexikon‘ Wiki…
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärun…Also: 4 Jahre
So allgemein 4 Jahre zu sagen, ist falsch!
Im Falle der freiwilligen Abgabe : 4 Jahre
Im Falle der Abgabeverpflichtung : 4 Jahre zuzüglich mindestens 1 bis maximal 3 Jahren Anlaufhemmung, wovon in obigen Artikeln nichts steht.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Im Falle der freiwilligen Abgabe : Nein, denn das geht (ging)
nur innerhalb von 2 Jahren, also bis 31.12.2005.
Das geht seit einiger Zeit 4 Jahre
und es wird m. W. vor Gericht über 7 Jahre gestritten.
Mit freundlichen Grüßen
JK
Im Falle der freiwilligen Abgabe : Nein, denn das geht (ging)
nur innerhalb von 2 Jahren, also bis 31.12.2005.Das geht seit einiger Zeit 4 Jahre
… aber nicht das Jahr 2003 betreffend.
und es wird m. W. vor Gericht über 7 Jahre gestritten.
Nicht mehr. Der Rechtsweg dürfte ausgereizt sein, es wurde abgelehnt.
Strittig war die sogenannte Anlaufhemmung von 3 Jahren bei der Festsetzungsfrist für die freiwilligen Steuererklärungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
und es wird m. W. vor Gericht über 7 Jahre gestritten.
Nicht mehr.
Der Rechtsweg dürfte ausgereizt sein, es wurde abgelehnt.
Hast Du dazu das AZ des Urteils?
Strittig war die sogenannte Anlaufhemmung von 3 Jahren bei
der Festsetzungsfrist für die freiwilligen Steuererklärungen.
Ja, das meinte ich
Mit freundlichen Grüßen
JoKu
Im Falle der freiwilligen Abgabe : Nein, denn das geht (ging)
nur innerhalb von 2 Jahren, also bis 31.12.2005.Das geht seit einiger Zeit 4 Jahre
… aber nicht das Jahr 2003 betreffend.
lt. BFH gilt die 4-Jahres-Frist für alle alten Jahre, BFH Urteil vom 12.11.2009 - VI R 1/09
und es wird m. W. vor Gericht über 7 Jahre gestritten.
Nicht mehr. Der Rechtsweg dürfte ausgereizt sein, es wurde
abgelehnt.
meines Wissens ist das Verfahren noch beim BFH anhängig Az. VI R 53/10
Gruß
S.