Einkommenssteuer 2003 bis 31.12.2010 nachreichen?

Hallo
man kann doch für 2003 bis 31.12.2010 die Steuer für 2003 nachreichen, oder? Das geht doch ab letztem Jahr bis 7 Jahre zurück, oder nicht?
Gibt es da Urteile zu?
Vielen Dank aus Bayern
Bernd

Ich kann doch für 2003 bis 31.12.2010 die (Einkommensteuer-) Erklärung für 2003
nachreichen, oder? Das geht doch ab letztem Jahr bis 7 Jahre
zurück, oder nicht?

Im Falle der Abgabeverpflichtung : Ja.

Im Falle der freiwilligen Abgabe : Nein, denn das geht (ging) nur innerhalb von 2 Jahren, also bis 31.12.2005.

Gibt es da Urteile zu?

Ja. Allerdings nur im Sinne einer Bestätigung der vorgenannten Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Siehe sort
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärun…

Also: 4 Jahre

Gruß

Stefan

‚Fachlexikon‘ Wiki…

http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärun…

Also: 4 Jahre

So allgemein 4 Jahre zu sagen, ist falsch!

Im Falle der freiwilligen Abgabe : 4 Jahre

Im Falle der Abgabeverpflichtung : 4 Jahre zuzüglich mindestens 1 bis maximal 3 Jahren Anlaufhemmung, wovon in obigen Artikeln nichts steht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Im Falle der freiwilligen Abgabe : Nein, denn das geht (ging)
nur innerhalb von 2 Jahren, also bis 31.12.2005.

Das geht seit einiger Zeit 4 Jahre
und es wird m. W. vor Gericht über 7 Jahre gestritten.

Mit freundlichen Grüßen
JK

Im Falle der freiwilligen Abgabe : Nein, denn das geht (ging)
nur innerhalb von 2 Jahren, also bis 31.12.2005.

Das geht seit einiger Zeit 4 Jahre

… aber nicht das Jahr 2003 betreffend.

und es wird m. W. vor Gericht über 7 Jahre gestritten.

Nicht mehr. Der Rechtsweg dürfte ausgereizt sein, es wurde abgelehnt.

Strittig war die sogenannte Anlaufhemmung von 3 Jahren bei der Festsetzungsfrist für die freiwilligen Steuererklärungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

und es wird m. W. vor Gericht über 7 Jahre gestritten.

Nicht mehr.
Der Rechtsweg dürfte ausgereizt sein, es wurde abgelehnt.

Hast Du dazu das AZ des Urteils?

Strittig war die sogenannte Anlaufhemmung von 3 Jahren bei
der Festsetzungsfrist für die freiwilligen Steuererklärungen.

Ja, das meinte ich

Mit freundlichen Grüßen
JoKu

Im Falle der freiwilligen Abgabe : Nein, denn das geht (ging)
nur innerhalb von 2 Jahren, also bis 31.12.2005.

Das geht seit einiger Zeit 4 Jahre

… aber nicht das Jahr 2003 betreffend.

lt. BFH gilt die 4-Jahres-Frist für alle alten Jahre, BFH Urteil vom 12.11.2009 - VI R 1/09

und es wird m. W. vor Gericht über 7 Jahre gestritten.

Nicht mehr. Der Rechtsweg dürfte ausgereizt sein, es wurde
abgelehnt.

meines Wissens ist das Verfahren noch beim BFH anhängig Az. VI R 53/10

Gruß
S.