Im Dezember 2008 wurde ich von meiner Frau geschieden, rechtsgültig war die Scheidung im Januar 2009.
Bis einschl. 2008 haben wir eine Zusammenveranlagung gemacht.
Könnten wir, unter der Prämisse, das wir in 2009, bevor die Ehe rechtsgültig geschieden war, einen Versöhnungsversuch gemacht haben, noch eine Zusammenveranlagung für die Einkommenssteuer 2009 machen ?
Hallo Dieter,
massgeblich ist dann lt.BFH, dass Ihr im Januar mindestens noch einen Tag zusammen gelebt habt.
Gruss malin-dana
Ja, im Grunde genügt es, wenn man 1 Tag im Jahr verheiratet war. Für dieses Jahr kann von beiden gemeinsam eine Zusammenveranlagung beantragt werden.
Ja, im Grunde genügt es, wenn man 1 Tag im Jahr verheiratet
war. Für dieses Jahr kann von beiden gemeinsam eine
Zusammenveranlagung beantragt werden.
Die Scheidung war am 19.12. vor dem Gericht, rechtskräftig ist die Scheidung erst nach vier Wochen, also am 19.01.
Es gilt also der Tag der Rechtskräftigkeit !?
Hallo,
tut mir leid, in Steuerfragen habe ich keine Ahnung. Ich kann Ihnen nicht weiterhelfen.
Grüße,
greta
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Hallo,
wenn der Versöhnungsversuch in einer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft stattfand und mindestens einen Monat gedauert hat ja
Das FG Nürnberg hat das so entschieden
7.3.2005, DStR 2005 Seite 983
mfg
Ben
Fragen Sie am besten Ihren Anwalt.
Hallo,
es tut mir leid, aber dies kann ich nicht eindeutig beantworten.
zeichevadda
So, ich habe mich noch mals schlau gemacht:
Ehepaare, die sich 2009 getrennt haben bzw. geschieden wurden, aber in diesem Jahr noch mindestens 1 Tag zusammengelebt haben:
Zusammenveranlagung ist noch möglich, in diesem Fall müssen beide Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben!
Problem: Das Finanzamt könnte dies wegen der Scheidung bezweifeln und ablehnen.
Danke,
aber den könnten wir notfalls beweisen.
Ich war im Krankenhaus.
Sicherlich ist die Frage schon geklärt.
(Finanzamt einfach anrufen)
Ich weis zwar nicht was eine Scheidung u. eine rechtsgültige Scheidung ist. Die Antwort hätte ich(ohne nachzusehen) mit ja beantwortet. (die Ehegemeinschaft muss am Jahresanfang 1.1.09 noch bestanden). (Der Versuch ist nicht intressant.
Gerne würgt ein steuertlicher Bürger dem Partner mit Steuerklasse 5 eine richtige Steuerbezahlung rein, indem er sagt, er will eine Einzelsteuererklärung.
Nur zur Info für das nächste mal. Ich heirate gerne am 30/31.12.20… damit man für das zurückliegende kompl. Jahr eine gemeinschaftliche Steuererklärung abgeben kann.
Ist die Frage richtig beantwortet ist?
H. Schneider
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Danke für Ihre Antwort.
Ich werde für 2009 ein Zusammenveranlagung einreichen und sehen was passiert.
Für Ihre Eheschließung am 31.12.2020 wünsche ich Ihnen jetzt schon alles Gute.