Einkommenssteuer angestellte UND selbstständig

Hallo allerseits,

ich würde gerne folgendes Rechenbeispiel auf seine Richtigkeit überprüfen lassen:

Ein armer Tropf ist 6 Monate selbstständig und nimmt 5.000 € ein.
Seine Ausgaben für PKV+PPV in dieser Zeit betragen 1.0000€.

Für den Rest des Jahres ist er angestellt und hat am Ende des Jahres 15.000€ brutto.
Seine Abzüge für RV,KV,PV,AV, betragen in dieser Zeit 3.000€.

Jetzt macht er eine Einkommenssteuererklärung:
+5.000
+15.000
-1.000
-3.000
=16.000 zu versteuerender Gewinn

Nach Abgabenrechner muss er nun 1.800€ Einkommenssteuern zahlen.
Auf seiner Lohnabrechnung steht aber, dass er bereits 2.000€ Lohnsteuern bezahlt hat.

Da kann doch etwas nicht stimmen!
Wer weiß was?

Servus,

Da kann doch etwas nicht stimmen!

Die Rechnung stimmt nicht. Der arme Tropf hat nämlich die Sonderausgaben vergessen, und er hat zu versteuerndes Einkommen mit Gewinn verwechselt. In Grundzügen passt diese Rechnung aber.

Der Arbeitgeber hätte bloß dann weniger Lohnsteuer einbehalten müssen, wenn er von dem Verlust aus der selbständigen Tätigkeit gewusst hätte - „gewusst“ in der konkreten Form, dass wegen des Verlustes ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen worden wäre. Das geht im Nachhinein aber nicht mehr, da hilft bloß die Veranlagung zur ESt.

Die zu viel abgeführte Lohnsteuer überweist das FA, wenn die Veranlagung zur ESt erfolgt ist. Dann freuen sich alle.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Vielen Dank,
aber das wirklich kuriose an der Rechnung ist doch:

Hätte besagter armer Tropf im ersten halben Jahr gar nicht gearbeitet,
würde er als „ausschließlich-Angestellter“ keine Steuererklärung machen, weil ja alles über die Lohnsteuerabrechnung erfasst gewesen wäre.
Dann hätte er ganz einfach 2.000€ Steuern bezahlt.
Oder kurz gesagt: dann hätte er also weniger verdient
und trotzdem mehr Steuern bezahlt?!

Servus,

der monatliche Lohnsteuerabzug ist im Beispiel völlig richtig. Er wird immer so berechnet, als hätte man zwölf Monate lang den gleichen Lohn.

Das kommt daher, dass der Arbeitgeber ja nicht wissen kann, was man vorher verdient hat, wenn man erst während des Jahres anfängt.

Deswegen ist es nützlich, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat.

Wenn man in der übrigen Zeit des Jahres andere Einkünfte gehabt hat (positive oder negative), oder wenn man Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bekommen hat, muss man immer eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Übrigens: Eine genaue Berechnung des zu versteuernden Einkommens macht man besser nicht von Hand, sondern mit einem Programm für die ESt-Erklärung, z.B. Elster. Sonst muss man sich in ganz viele Dinge einarbeiten, die in den Programmen schon drin sind.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Habt vielen Dank, edle Fremde.
Pauschbetrag Sonderausgaben: -36€, wenn sonst nicht mehr aufgewendet wurde.
Pauschbetrag 2010 Werbungskosten: -920€

Man zieht ja gerne ordentlich ab, aber dazu noch eine Frage:
über die Werbungskosten steht bei Wikipedia, dass die ohnehin schon übers Jahr in die Bemessung der Lohnsteuer einrechnet werden.
Wenn das stimmt, ziehe ich die jetzt nicht zum zweiten Mal ab?

Vielmehr hat der Arme Tropf Betriebsausgaben oder Werbungskosten mit Sonderausgaben ( Krankenversicherung etc. ) verwechselt.
Ein 2. mal abgezogen werden keine Werbungskosten.Richtig ist schon, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer der Pauschbetrag für die Werbungskosten eingerechnet wird.
Bei der endgültigen Berechnung der Einkommensteuer wird dieser Betrag in der gleichen Höhe berechnet, es sei denn, man hat tatsächlich höhere Werbungskosten gehabt, z. B. für Fahrtkosten oder so.
Dann wird( gedanklich) verglichen, was bisher bei der monatlichen Lohnsteuer angerechnet wurde und was korrekt ist.
Waren die tatsächlichen Werbungskosten höher, als bisher berücksichtigt, gibt es dafür anteilig ( wieder gedanklich) eine Erstattung.
Im Prinzip kann man sagen, dass man die tatsächlich entstandenen Kosten im Einkommensteuerbescheid überprüfen muss ( Pausch- und Höchstbeträge machen das teilweise etwas unübersichtlich).
Die bisher schon als „Anzahlung“ gezahlten Beträge, wie z.B die tatsächlich gezahlte Lohnsteuer und Vorauszahlungen werden dann angerechnet.Wenn die anzurechnenden Beträge auch stimmen, dann sollte der Einkommensteuerbescheid in Ordnung sein.
Die einbehaltene Lohnsteuer und geleistete Vorauszahlungen haben also nichts mit zu wenig oder zuviel gezahlter Steuer zu tun.Wichtig ist die im Einkommensteuerbescheid festgesetzte Steuer und die richtige Anrechnung bereits gezahlter Beträge.
Sollten dann aber noch Zweifel bestehen, wäre ein Gang zum Steuerberater vielleicht sinnvoll, da eine weiterführende Diskussion zu diesem Forenbeitrag dann wohl zu viel ist. ^^