Einkommenssteuer auf Abfindung

Hallo,

meine Frau wird etwa 100.000€ Abfindung bekommen und war in den letzten zwei Jahren im Mutterschutz. Die Versteuerung erfolgt nach der Fünftel-Regelung und nach Ihrer alten (vor der Elternzeit) Steuerklasse (4).
Nun verdiene ich auch nicht wenig und zur Zeit haben wir die Steuerklassen 3/5.
Welche Strategie ist hier sinnvoll, um die Steuer auf ein Minimum zu senken und wieviel Steuerbelastung wird zu erwarten sein? Ist eine getrennte Veranlagung evtl. bei der nächsten Steuererklärung sinnvoll?

Danke

Hallo Chemie Stefan,
mit Abfindungen und deren Besteuerung kenn ich mich nicht aus. Sorry
lg.gartehei

Kann ich anhand der wenigen Angaben nicht einschätzen. Weiter hilft da sicher eine Kalkulation unter http://www.abfindunginfo.de/abfkalk2.htm. Eventuell im Textfeld noch das Einkommen je Partner einzeln nennen, damit getrennte Veranlagung kalkuliert werden kann.

Hallo,
erstmal Glückwunsch! Das ist ja eine stattliche Summe, damit kann man ja schonmal etwas schönes anfangen.

Erfahrungsgemäß bieten Banken und Versicherungsvertreter in diesen Fällen „Rürup-Rentenversicherungen“ an. Dabei gibt es allerdings zwei Hauptnachteile. a) ist die steuerliche Wirkung viel zu gering, um wirklich etwas bei der Abfindung zu bewirken.
b) bindet man sich mit einer solchen Versicherung in jedem Fall >lebenslang. Deswegen Finger weg!

In der Fragestellung steht bereits, dass Sie sich schon mit der Fünftelregelung befasst haben. Meines Erachtens liegt hier die einzige Möglichkeit, einen Hebel anzusetzen.

Diese Möglichkeit ist relativ einfach umzusetzen, allerdings schwer zu erklären.

Ich habe diese Seite mit den Erklärungen im vergangenen Jahr ein paar mal empfohlen. Bisher waren die Rückmeldungen ausnahmslos gut und die Wirkung wohl auch sehr zufriedenstellend. Wir haben das auch einmal alles nachgerechnet. Das paßt so. Nur lohnt es sich erst bei Abfindungen von mindesten 100.000€, aber das ist ja bei Ihnen gegeben.

Viel Erfolg damit!

Hallo,Stefan

Mein Mann und ich waren vor ca.2 Jahren in der selben Lage.Hatten auch Steuerklasse 3/5.
Wir wurden bei der Abfindung im Betrieb meines Mannes schon gefragt wieviel Einkommen wir ca. noch haben.Von der Gesamtsumme wurde uns dann sofort 1/6 an Steuer abgezogen.Macht bei 100000.-€ ca.17000.-€ minus aus + ihr Einkommen + Mutterschutzgeld + Kindergeld + Zinsen.Wir haben zwar den größten Teil nach 18 Monaten wieder bekommen,aber für diese Zeit fehlt das Geld + Zinsen.
Vor allem rate ich ihrer Frau sofort von der Kirche auszutreten.Da gehen nochmals ca.1800.- bei Abfindung drauf und 1 Jahr später kommt dann eine Nachzahlung wie bei uns.Man kann ja später wieder der Kirche beitreten.
Ich rate ihnen auch gehen Sie mit der ganzen Sache zu einem Steuerberater.Ohne einen Steuerberater bekommen Sie niemals mehr die hohe ausstehende Summe zurück.

Es gibt im Internet kostenlose Abfindungsrechner,am besten unter google suchen. Beispiel: huethig- jehle rehm.Dort können Sie es selbst versuchen und sind dann schon ganz anders gefasst darauf,wieviel ihnen von der Abfindung bleibt.

Auch die Schönreden von den Betrieben stimmen überhaupt nicht.Wie z.B. Sie können ja dann sofort Arbeitslosengeld fordern.Mein Mann wurde 10 Monate gespeert + unser sonstiges Einkommen wurde alles berechnet.Durch ihr Einkommen sinkt das ALG. ihrer Frau enorm.

Wenn es noch möglich ist,sollte ihre Frau es versuchen die Summe noch etwas in die Höhe zu treiben.Kommt auch auf die Betriebsjahre an.

Hoffe das ich ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.

Viel Glück
monika61

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Sie auch weitere Einkünfte beziehe. Sie sollten daher ihren Steuerberater kontaktieren.

Hallo Stefan,

im grossen und Ganzen ist das doch eine tolle Nachricht.
Mutter-und - und Vaterglück plus Abfindung.

Dazu nimmt man den Rechner:
http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindung…

Abfindungsempfänger in die Steuerklasse 3 und Kinderfreibeträge zuordnen.

Achtung dann muss man sich natürlich im Folgejahr erkären (Lohnsteuerjahresausgleich)-Nachzahlung beachten.

Deshalb auch mal mit Steuerklasse 4/4 gegenrechnen.

Der Gehaltsrechner ist ja auch im im WEB.

Viel ERFOLG wünscht

Wolfgang aus München

hallo,

sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.

saludos, borito

Hallo Chemie Stefan,

die endgültige Steuerbelastung ergibt sich aus der Veranlagung bei der EK-Steuer. Da ist die Steuerklasse unbedeutend.

Ich empfehle immer, das Steuerprogramm des FA „Elster“ zu nutzen. Es ist gut und man kann sich die Steuerbelastung um voraus ausrechnen.

Dies gilt auch für gemeinsame oder getrennte Veranlagung.

Wie es mit dem Wechsel ist, habe ich leider keine Erfahrung.

Aber ein hin und her sollte problematisch sein.

Aus meinen Erfahrungen ist die gemeinsame Veranlagung immer die günstigste Form.

MfG

Stefan Seidel

Hallo Chemie Stefan,
eine getrennte Veranlagung kann sinnvoll sein. Wenn die Erklärung mit einer Steuer-Software erstellt wird, weist diese meist aus, welche Veranlagung am günstigsten ist. Allerdings weiß ich nicht, ob die Veranlagung so leicht von Jahr zu Jahr zu wechseln ist.
Viele Grüße Sylke

Hallo,

sorry aber da kenne ich mich nicht so mit aus.

Hallo,
diesbezüglich bin ich leider überfragt.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
das muss man mal mit einem Softwareprogramm durchspielen. Kann man pauschal nicht sagen.

Was mir nur sorgen macht, der Arbeitgeber der Frau hätte sich die Steuerkarte V vorlegen lassen müssen. Bei IV wird natürlich weniger Lohnsteuer einbehalten.
Gruß

Hallo

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola