Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 26.659,00
Summe der Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte 26.659,00
Sonderausgaben-Pauschbetrag ./. 36,00
Einkommen = zu versteuerndes Einkommen 26.623,00
Einkommensteuer nach Grundtabelle 4.586,00
4.586,00 Umsatzsteuer
4.256,48 Einkommensteuer
_________
8.832,48 An das Finanzamt zu zahlen:
Ist dieses Beispiel richtig?
Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens wäre der Betrag inklusive Umstatzsteuer (Brutto)? Das scheint mir nicht richtig weil das ja nicht der reale Gewinn ist. Oder etwa doch?
Oder würde man das zu versteuernde Einkommen vom Nettobetrag errechnen. Also die 19% abführen und dann den Gewinn ermitteln?! Was mir als logischer erscheinen würde?!
Hallo! Der Gewinn wird hier nach §4(3) EStG ermittelt (Geinnermittlung/Anlage EÜR).
Entsprechend gilt hier das Zahlungsprinzip des §11 EStG als oberstes Gebot. Die Umsatzsteuer für den Veranlagungszeitrum wird in dem Jahr als Ausgabe berücksichtigt in dem sie bezahlt wurde.
Wenn Ihr Beispiel das Jahr 2010 betrifft und die Person also jetzt, 2011, die Umsatzsteuernachzahlung getätigt hat, dann ist in die Anlage EÜR für 2011 diese Umsatzsteuer-Zahlung als Ausgabe zu berücksichtigen.