Einkommenssteuer auf Brutto oder Netto?

Hallo und Guten Tag,

zur nachfolgenden theoretischen Einkommenssteuerermittlung hätte ich eine Frage:

Betriebseinnahmen:
Erlöse 19,00% USt)Provision: 22.402,54
Umsatzsteuer 19,00% USt: 4.256,48
Betriebsausgaben: 0,00

Summe der Betriebseinnahmen 26.659,02

Berechnung des zu versteuernden Einkommens:

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 26.659,00
Summe der Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte 26.659,00
Sonderausgaben-Pauschbetrag ./. 36,00
Einkommen = zu versteuerndes Einkommen 26.623,00

Einkommensteuer nach Grundtabelle 4.586,00

4.586,00 Umsatzsteuer
4.256,48 Einkommensteuer
_________
8.832,48 An das Finanzamt zu zahlen:

Ist dieses Beispiel richtig?

Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens wäre der Betrag inklusive Umstatzsteuer (Brutto)? Das scheint mir nicht richtig weil das ja nicht der reale Gewinn ist. Oder etwa doch?

Oder würde man das zu versteuernde Einkommen vom Nettobetrag errechnen. Also die 19% abführen und dann den Gewinn ermitteln?! Was mir als logischer erscheinen würde?!

Vielen Dank fürs lesen

Hallo! Der Gewinn wird hier nach §4(3) EStG ermittelt (Geinnermittlung/Anlage EÜR).

Entsprechend gilt hier das Zahlungsprinzip des §11 EStG als oberstes Gebot. Die Umsatzsteuer für den Veranlagungszeitrum wird in dem Jahr als Ausgabe berücksichtigt in dem sie bezahlt wurde.

Wenn Ihr Beispiel das Jahr 2010 betrifft und die Person also jetzt, 2011, die Umsatzsteuernachzahlung getätigt hat, dann ist in die Anlage EÜR für 2011 diese Umsatzsteuer-Zahlung als Ausgabe zu berücksichtigen.

Gruß

Jörg

vielen dank für die Antwort…

Jedoch meinte ich eher etwas anderes…

Ist die Umsatzsteuer auch als Einnahme zu verstehen die das zu versteuernde Einkommen erhöt?

Rechnung+19%Mwst = Gewinn = zu versteuerndes Einkommen

oder

Rechnung-19%Mwst = Gewinn = zu versteuerndes Einkommen

Hallo!

Meine Antwort hat das beschrieben.

Im ersten Schritt überweist der Kunde die Mehrwertsteuer auf das Konto. Die ist dort Einnahme.

Im zweiten Schritt überweist die Firma die Mehrwertsteuer an das Finanzamt, dann ist sie Ausgabe.

Saldiert ist das dann Null.

Gruß

Jörg