Wenn volljährige, berufstätige leibliche Kinder mit einem Elternteil in einer Mietwohnung leben und sich anteilig an der Miete beteiligen indem sie diese an das Elternteil zahlen, muss dann deren Anteil von dem Elternteil als Mieteinnahme bei der Einkommenssteuer angegeben werden?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Hallo Chris,
in diesem Fall handelt es sich nicht um ein fremdübliches Mietverhältnis, sondern um einen Kostenbeitrag aus privaten Gründen, der durch § 12 EStG in den nicht steuerbaren Bereich fällt, zumal keine Überschusserzielungsabsicht einher geht. Die Miete ist somit nicht zu versteuern.
Viele Grüße