Ich lebe mit meinem Freund und meinen volljährigen Kindern zusammen in einer Mietwohnung. Mein Freund und ich haben den Mietvertrag beide unterschrieben.
Jeder zahlt ein Viertel der Gesamtmiete aus seinem Einkommen an mich, auch meine Kinder. Die Miete wird dann von mir an den Vermieter überwiesen
Jetzt hat mich das Jobcenter darauf aufmerksam gemacht, dass alle Einnahmen aus Vermietung Einkommenssteuerpflichtig sind und dem Finanzamt gemeldet werden müssen.
Gilt das auch für den Mietanteil der eigenen Kinder?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Versteh nicht warum die Arge meint das es Einkommensteuerpflichtig ist. So wie ich es verstehe teilt Ihr Euch die Miete doch.Oder? Es ist doch auch keine Eigentumswohnung.
LG
Hallo malina-dana,
eigentlich müssen alle Mieteinnahmen versteuert werden. Auch wenn Familienmitglieder zu Untermiete in einer gemieteten Wohnung wohnen.
Ich hatte die Anfrage auch ins forum gestellt und da habe ich einen post bekommen, dass in unserem Fall jedoch keine Einkommenssteuer fällig wird. Es wird ja kein Gewinn erzielt und es handelt sich nicht um ein „fremdübliches Mietverhältnis“ (§ 12 EstG).
Puh, ich hatte schon einen ziemlichen Schreck bekommen, dass wir uns aus Versehen der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben :-o.
LG
Chris
Hallo Chris,
leider kann ich Diese Frage nicht beantworten. Ich hoffe Du bekommst Hilfe von Anderen.
Gruß Brendon
Hallo Brendon,
ich hatte die Anfrage auch ins forum gestellt und da habe ich einen post bekommen, dass in unserem Fall keine Einkommenssteuer fällig wird. Es wird ja kein Gewinn erzielt, es handelt sich nicht um ein „fremdübliches Mietverhältnis“ (§ 12 EstG).
LG
Chris
Hallo Chris,
leider kann ich Diese Frage nicht beantworten. Ich hoffe Du
bekommst Hilfe von Anderen.
Gruß Brendon
Hallo,
tut mir leid, aber dies entspricht der Wahrheit. Jedoch ist es in ihrem Fall etwas anders, da de facto Sie keine Einnahmen haben, sondern eben eine „Wohngemeinschaft“, bei der jeder einen Teil der Miete zahlt.
Vorsichtshalber würde ich dies in einem kurzen „Vertrag“ von allen Parteien unterschrieben festhalten und mit dem Vermieter abstimmen.
Hallo Chris,
vielen Dank für die Info!
Frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr!
Brendon
Hallo zeichevadda,
das mit dem Vertrag, für alle Fälle, ist eine gute Idee.
Ich führe auch ein Haushaltsbuch für die WG, damit haben wir auch einen Nachweis, dass kein Gewinn erwirtschaftet wird.
Danke für den Tip, eine Frohe Weihnacht und ein guter Rutsch ins Neue Jahr.
LG
Chris
Vorsichtshalber würde ich dies in einem kurzen „Vertrag“ von
allen Parteien unterschrieben festhalten und mit dem Vermieter
abstimmen.