Einkommenssteuer bei Auswanderung

Hallo zusammen,

man nehme an:

Jemand arbeitet als Angestellter vom 1.1.2010 - 31.8.2010 in Deutschland. Ab dem 1.9. zieht er nach Australien und bezieht dort seinen Lohn.

Wird bei der Einkommenssteuererklärung dann lediglich das deutsche Einkommen, oder deutsches + australisches Einkommen zur Steuerberechnung betrachtet?

mfG,
erdbrink

Hi,

Jemand arbeitet als Angestellter vom 1.1.2010 - 31.8.2010 in
Deutschland. Ab dem 1.9. zieht er nach Australien und bezieht
dort seinen Lohn.

Wird bei der Einkommenssteuererklärung dann lediglich das
deutsche Einkommen, oder deutsches + australisches Einkommen
zur Steuerberechnung betrachtet?

Das deutsche Einkommen wird selbstverständlich angesetzt, der australische Arbeitslohn wird als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt.

Der australische Lohn (brutto) ist also anzugeben. Werbungskosten können damit im Zusammenhang stehend angegeben und abgezogen werden. Sie mindern dann die Progressionseinkünfte.

Schöne Grüße
C.