Hallo zusammen,
man nehme an:
Jemand arbeitet als Angestellter vom 1.1.2010 - 31.8.2010 in Deutschland. Ab dem 1.9. zieht er nach Australien und bezieht dort seinen Lohn.
Wird bei der Einkommenssteuererklärung dann lediglich das deutsche Einkommen, oder deutsches + australisches Einkommen zur Steuerberechnung betrachtet?
mfG,
erdbrink