Einkommenssteuer bei minimalen einnahmen

Zu meiner Frage (weiter unten) wird die Situation vorgestellt in der sich befunden wird zur besseren verstehung der Frage.

Es befindet sich ein Webserver im Besitz. Dieser wird Nebenberuflich betrieben
Dieser Server wird benutzt um Kunden kostenlos Webspaße für Ihre Homepage zu verfügung zu stellen. Der Server ist mit kosten verbunden die jedoch gerne übernommen werden.

So Einige Kunden wünschen jetzt ein Service, der für dem Serverbetreiber selbst nicht kostenlos ist und damit extrakosten verbunden sindt zzL. der Servergebühr. Diese ebenfalls allein zu Tragen ist nicht zumutbar.

Der Service beinhaltet die zu verfügungstellung einer Domain (www.ich.de) die dem Serverbetreiber pro Person 1,99 Euro Extra kostet. Da der betreiber diese Kosten nicht trägt, sondern dem Kunden diese in rechnung stellt, mußte ein gewerbe angemeldet werden. Esi ist nun eine Nebenberufliche Tätigkeit im bereich Sonstiges und ist nun al Gerwerbe angemeldet
Durch diese Anmeldung wird automatisch ein Fragebogen zur steuerlichen erklährung beigefügt.

So nun zu meiner Frage:
Unter Punkt 3 / 128 soll ich nun die geschätzte gewinnbringung eintragen. Die es aber nicht geben wird.

Beispiel:
Serverkosten                      19,95
Kosten Domain pro kunde    1,99

Gesammt Ausgaben           21,94

Dem Kunden wird pro Domain auch die 1,99 Euro berechnet
Würde ein minusgeschäfft von 19,95 ergeben.

Wie muß ich dass nun in dem Fragebogen eintragen, da ich keine gewinnbringende einnahmen hab ?

So eintragen, wie es ist.

Verluste können auch gut für das Geschäft sein und erscheinen am Jahresede als Verlustvortrag für das kommende Jahr.
Dadurch werden eventuelle Gewinne in Zukunft relativiert, was die Steuerlast senkt oder ganz aufhebt.
Schau mal bei auf dieser Webseite, der macht es auch so.

Besten Gruß!

Hallo,

ich verstehe dieses ganze Geschäftsgehabe nicht. Warum trägt man die Kosten selber? Hat man soviel Geld zur Verfügung? Naja, muss jeder selbst wissen was er tut.

Also generell ist dazu zu sagen:

Eine kostenpflichtige Leistung wird erbracht, die in Rechnung gestellt wird = eine gewerbliche Tätigkeit = Gewerbeanmeldung notwendig.

Bei einer Gewerbeanmeldung geht das Finanzamt immer von einer Gewinnabsicht aus.

Wenn hier keine Gewinnabsicht vorliegt würde ich einfach den Betrag Null eintragen und einen entsprechenden Zweizeiler verfassen und dies zusammen mit dem Fragebogen an das FA zurück schicken. Man kann auch den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und diesem erklären, dass eigentlich keine Gewinnabsicht dahinter steckt und man nur das Gewerber angemeldet, damit die Kunden die Rechnung von € 1,99 erhalten.

Ich kann mir aber vorstellen, dass der Sachbearbeiter auch das Ganze nicht versteht so wie wohl einige hier.

Es stellt sich mir auch die Frage, wenn man schon die Serverkosten von € 19,95 nicht weiterberechnet an seine Kunden, warum dann die € 1,99? Man kann es doch dann dem Kunden auch kostenlos zur Verfügung stellen und Sie tragen alle Kosten. Wie schon gesagt, ich kann dieses Geschäftsmodell in keinster Weise nachvollziehen, aber es ist Ihre Sache.

Viel Glück damit.

Gruss
die Tante