Weiß jemand wie sich das (deutsche) Steuerrecht in folgendem Fall
verhält:
Man arbeitet 6 Monate in Deutschland und zieht danach ins Ausland
(einschließlich Verlegung des Hauptwohnsitzes und Wechsel des Arbeitgebers)z.B. Österreich und arbeitet dort die restlichen 6 Monate.
Erhält man nun bei der Einkommenssteuerrückzahlung einen ordentlichen Betrag retour (in Deutschland bzw. beiden Ländern), da das Jahresgehalt in Deutschland ja nur noch die Hälfte des bei der monatlichen Abzugs veranschlagten Jahres-Einkommen beträgt oder wird das über irgendwelche Länderabkommen kompliziert ausgeglichen?
Hallo,
Man arbeitet 6 Monate in Deutschland und zieht danach ins
Ausland
deshalb unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (=normal)
(einschließlich Verlegung des Hauptwohnsitzes und Wechsel des
Arbeitgebers)z.B. Österreich und arbeitet dort die restlichen
6 Monate.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich hat Österreich das Besteuerungsrecht für die dortige nichtselbständige Tätigkeit, wenn der Lohn von einem österreichischen Arbeitgeber bezahlt wird.
Nach dem DBA ist dieser Lohn dann in Deutschland steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. D.h. der Steuersatz für die inländische Besteuerung erhöht sich etwas, so dass eine etwas höhere Steuer festgesetzt wird.
Österreich wird ein ähnliches Spiel treiben. Ausgeglichen wird zwischen den Staaten nichts.
Erhält man nun bei der Einkommenssteuerrückzahlung einen
ordentlichen Betrag retour (in Deutschland bzw. beiden
Ländern)
kommt auf den Einzelfall an. Mit einem PC Programm lässt sich das vorab ausrechnen. Die Steuersparerklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft kommt lt Stiftung Warentest auch mit solchen ausländischen Einkünften zurecht.
Schöne Grüße
C.