Einkommenssteuer bei Wohnortwechsel Ausland

Hallo,

Man arbeitet 6 Monate in Deutschland und zieht danach ins
Ausland

deshalb unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (=normal)

(einschließlich Verlegung des Hauptwohnsitzes und Wechsel des
Arbeitgebers)z.B. Österreich und arbeitet dort die restlichen
6 Monate.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich hat Österreich das Besteuerungsrecht für die dortige nichtselbständige Tätigkeit, wenn der Lohn von einem österreichischen Arbeitgeber bezahlt wird.

Nach dem DBA ist dieser Lohn dann in Deutschland steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. D.h. der Steuersatz für die inländische Besteuerung erhöht sich etwas, so dass eine etwas höhere Steuer festgesetzt wird.

Österreich wird ein ähnliches Spiel treiben. Ausgeglichen wird zwischen den Staaten nichts.

Erhält man nun bei der Einkommenssteuerrückzahlung einen
ordentlichen Betrag retour (in Deutschland bzw. beiden
Ländern)

kommt auf den Einzelfall an. Mit einem PC Programm lässt sich das vorab ausrechnen. Die Steuersparerklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft kommt lt Stiftung Warentest auch mit solchen ausländischen Einkünften zurecht.

Schöne Grüße
C.