Einkommenssteuer berufliche Handynutzung

Liebe/-r Experte/-in,

Beruflich bin ich den ganzen Tag unterwegs, da ich im Gesundheitswesen tätig bin und auschließlich Hausbesuche mache.

Eine Bedingung des Arbeitnehmers war, dass ich ein eigenes Handy habe um jederzeit erreichbar zu sein.

Zu diesem Zweck habe ich eines erworben. Die Planung ist meine eigene Aufgabe, sodass ich alle Terminabsprachen mit eigenem Telefon abends mache.

Von seiten des Arbeitgebers werden mir diesbezüglich keine Kosten ersetzt.

Vom Finanzamt habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen kann.

Nun habe ich ziemlich lange im Internet recherchiert, aber keinen allgemein gültigen Schriftsatz gefunden, was der Arbeitgeber schreiben muss.

Können Sie mir da weiter helfen und mir den Wortlaut schildern?

Für Ihre Mühe bedanke ich mich schon mal vorab.

Mit freundlichen Grüßen,

Esther

Liebe Esther,

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen bescheinigen, dass Sie ein berufliches Handy haben müssen und dass er Ihnen keine Kosten dafür erstattet.

Das Finanzamt erkennt dann i.d.R. 30% der Telefonkosten als Werbungskosten an. Wenn Sie das Handy zu 100% beruflich nutzen, so können Sie das nur über einen Einzelverbindungsnachweis belegen.

Liebe Grüße