Einkommenssteuer durch Gewerbe/Gewinn

Der Verdienst eines Angestellten ist so niedrig, das dieser keine Lohnsteuer bezahlen muß. Durch ein Gewerbe erzielt der Angestellte Gewinn, und muß nun Einkommensteuer zahlen. Schmälert die Einkommensteuer im nächsten Jahr den Gewinn des Gewerbes, oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?

Hallo,

der Gewinn ist das Einkommen, auf das Einkommensteuer gezahlt werden muss. Insofern hängen die Dinge zusammen.

Aber die gezahlte Einkommensteuer kann nicht vom Einkommen abgezogen werden (aber ggf Kirchensteuer).

Gruss

Barmer

Hallo,

Der Verdienst eines Angestellten ist so niedrig, das dieser keine Lohnsteuer bezahlen muß. Durch ein Gewerbe erzielt der Angestellte Gewinn, und muß nun Einkommensteuer zahlen. Schmälert die Einkommensteuer im nächsten Jahr den Gewinn des Gewerbes, oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?

Nein, die Einkommensteuer/Gewerbesteuer stellt keine Betriebsausgabe dar.
Zum Verständnis nur die Frage, ob wir hier von festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen sprechen oder tatsächlich bereits von festgesetzter Einkommensteuer, die ja auf Basis einer Steuererklärung auf das gesamte (zu versteuernde) Einkommen anfällt.

Grüße

Hallo,
dieses Ergebniss würde bei der WISO Steuer Sparbuch Software entstehen.
Wenn also diese Steuer vom Geschäftkonto abgebucht würde, müste diese Buchung also als Privatausgabe verbucht werden?

Hallo,

dieses Ergebniss würde bei der WISO Steuer Sparbuch Software entstehen.

Was naturgemäß voraussetzt, dass da alles richtig gemacht wurde.

Wenn also diese Steuer vom Geschäftkonto abgebucht würde, müste diese Buchung also als Privatausgabe verbucht werden?

Ja.

Grüße