Hallo an alle,
es geht um eine reguläre Einkommenssteuer-Erklärung für das Jahr 2012. Ich frage bereits im Voraus.
Angenommen jemand arbeitet als Angestellter seit Februar 2012 in Frankreich, lebt aber in Deutschland.
Sämtliche Abgaben (Rente, Krankenversicherung, Sozialversicherung etc.) werden in Frankreich abgeführt.
Allerdings lebt die Person 60km von der fränzösischer Grenze und gilt laut Aussage des Finanzamtes als „Grenzgänger“ - was bedeutet die Einkommenssteuer (Lohnsteuer) muss in Deutschland entrichtet werden.
Wie sieht es hier mit der regulären Einkommenssteuer-Erklärung aus? Selber machen geht kaum, da die Eingaben im Steuer Formular (z.B: „5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag“ oder „22. AG Anteil gesetzliche Rentenversicherung“) so nicht eingetragen werden können.
Die französische Abrechnung ist viel komplizierter und anderes aufgeschlüsselt als die Deutsche.
Muss man hier einen Steuerberater einschalten? oder geht das auch anders, wenn man Jahre lang vorher immer die Einkommenssteuer-Erklärung selber gemacht hat?
Wie würden denn UNGEFÄHR die Kosten eines Steuerberaters sein, um so eine Erklärung zu machen, in der sowohl deutsch als auch französische Kriterien beachtet werden müssen?
Danke!
LG Jasmin
Servus,
man kann die ESt-Erklärung auch als Grenzgänger ziemlich leicht selber machen.
Das Steuerbrutto heißt Salaire Brut Imposable.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Servus,
man kann die ESt-Erklärung auch als Grenzgänger ziemlich
leicht selber machen.
Das Steuerbrutto heißt Salaire Brut Imposable.
Aber in der Steuererklärung kommt ja noch ein bischen mehr rein als nur das Bruttogehalt …
Wie gesagt in die deutsche gibt man ja noch alle Sozialabgaben mit ein usw. Das geht aber so nicht wenn man alles in Frankreich abführt.
Und was man brutto verdient weiss man in der Regel, dazu braucht man keinen Übersetzer 
LG Jasmin
Servus,
Das geht aber so nicht wenn man alles in Frankreich abführt.
warum nicht? Werbungskosten sind Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen sind Vorsorgeaufwendungen, und außergewöhnliche Belastungen sind außergewöhnliche Belastungen, egal ob sie mit deutschen oder mit französischen Euro bezahlt werden.
Und wenn eh schon klar ist, was part salariale und part patronale heißt, wüßte ich keine besonderen Schwierigkeiten dabei.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Das geht aber so nicht wenn man alles in Frankreich abführt.
warum nicht? Werbungskosten sind Werbungskosten,
Vorsorgeaufwendungen sind Vorsorgeaufwendungen, und
außergewöhnliche Belastungen sind außergewöhnliche
Belastungen.
Ist es so??
Genau deshalb frage ich hier, weil ich keine Ahnung habe.
Ich benötige fachspezifisches Wissen. Gegenfragen wie "warum sollte man das nicht können … " helfen mir hier, als Ahnungsloser, nicht weiter.
sorry
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Hallo Jasmin,
meine Gegenfragen dienen dazu, herauszuarbeiten, wo konkret eigentlich Deine Schwierigkeiten mit so einer ESt-Erklärung liegen.
Meine erste Vermutung, dass sie vielleicht mit Lektüre und Verständnis des Bulletin de Paie zu tun haben könnten, trifft ja offenbar nicht zu.
Die Besonderheiten in der Behandlung von beschränkt Steuerpflichtigen spielen beim in D unbeschränkt ESt-pflichtigen Grenzgänger auch keine Rolle.
Wenn Du konkreter formulierst, was genau Dir bei einer ESt-Erklärung für einen deutschen Grenzgänger Mühe macht, ist es viel weniger schwer, das Problem zu lösen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Grenzgänger Frankreich
Hi,
Angenommen jemand arbeitet als Angestellter seit Februar 2012
in Frankreich, lebt aber in Deutschland.
Sämtliche Abgaben (Rente, Krankenversicherung,
Sozialversicherung etc.) werden in Frankreich abgeführt.
Allerdings lebt die Person 60km von der fränzösischer Grenze
und gilt laut Aussage des Finanzamtes als „Grenzgänger“ - was
bedeutet die Einkommenssteuer (Lohnsteuer) muss in Deutschland
entrichtet werden.
Wie sieht es hier mit der regulären Einkommenssteuer-Erklärung
aus? Selber machen geht kaum, da die Eingaben im Steuer
Formular (z.B: „5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag“ oder
„22. AG Anteil gesetzliche Rentenversicherung“) so nicht
eingetragen werden können.
Die französische Abrechnung ist viel komplizierter und anderes
aufgeschlüsselt als die Deutsche.
Muss man hier einen Steuerberater einschalten? oder geht das
auch anders, wenn man Jahre lang vorher immer die
Einkommenssteuer-Erklärung selber gemacht hat?
Die Einkünfte aus der Tätigkeit als Grenzgänger sind in der Anlage N-Gre zu erklären. Die Steuersparerklärung kann diese Anlage
(kostenpflichtig, bei Amazon meist billiger als beim Verlag selbst).
http://www.steuertipps.de/suche?query=Grenzg%C3%A4ng…
http://www.amazon.de/Steuer-Spar-Erkl%C3%A4rung-2012…
=>betrifft aber das Steuerjahr 2011
Wenn der Arbeitgeber keine deutsche Lohnsteuer einbehält (tut er für Grenzgänger nicht), dann sollte man sich mit dem deutschen Finanzamt in Verbindung setzen und Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen lassen, damit man die Jahressteuer nicht in einem Betrag entrichten muss.
Schöne Grüße
C.
Hallo und danke !
Wenn der Arbeitgeber keine deutsche Lohnsteuer einbehält (tut
er für Grenzgänger nicht), dann sollte man sich mit dem
deutschen Finanzamt in Verbindung setzen und
Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen lassen, damit man
die Jahressteuer nicht in einem Betrag entrichten muss.
Ja so ist es.
Allerdings gilt die Erklärung als Grenzgänger erst ab 2012.
Ich möchte mich nur im Voraus informieren auf was ich achten muss.
Ich denke ich muss da einen Fachmann einschalten, das ist alles zu komplizeirt für jemanden der sich da nicht auskennt.
Eine Frage habe ich allerdings noch.
Momentan sind die Abzüge sehr viel höher als in Deutschland.
Beispiel:
bei einem fiktiven Gehalt von ca. 3500 Euro
werden in D land abgezogen:
Abzug Sozialbagaben/Versicherung/ Krankenkasse usw : ca. 759
Abzug Lohnsteuer: ca. 610
3500 Bruttogehalt = Nettogehalt D land : 2131,-
werden in Frankreich abgezogen:
Abzug Sozialabgaben/VS/Krankenkasse usw : ca. 1040
Abzug Lohnsteuer (deutsches Finanzamt): ca. 610
3500 Bruttogehalt = Nettogehalt D land : 1850,-
Das sind fast 300 Euro Nettogehalt MONATLICH weniger, als man in D land für das selbe Gehalt bekäme. Ist es möglich diesen Nachteil irgendwie steuerlich geltend zu machen?
Für komplette Ahnungslose wie mich stellt es sich so dar:
In D land zahlt man (im Vergleich mit Frankreich) weniger Sozialabgaben /KK /VS, aber mehr Lohnsteuer.
In Frankreich zahlt man (im Vergleich mit D land) mehr Sozialabgaben/VS/ KK, aber weniger Steuern.
Als Grenzgäner in Frankreich arbeitend, zahlt man mehr Abgaben (franz. Seite) PLUS mehr Steuern (deutsche Seite)
Kann man dies irgendwie geltend machen? Diese Diskriminierung ausgleichen? Es handelt sich um ca. 300 Euro netto Unterschied MONATLICH.
LG Jasmin
Der Brutto-Schwindel
Hallo Jasmin,
formale Bruttogehälter sind international nicht vergleichbar.
Dass auf das sogenannte „Brutto“ in D noch einmal knapp der gleiche Betrag an SV-, KV- und PV-Beiträgen oben drauf kommt, wenn man ein international vergleichbares Bruttogehalt berechnen will, sollte bei so einer Rechnung berücksichtigt werden. Wenn man genau rechnen will, kommt auch noch der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung obendrauf, den der Arbeitgeber alleine trägt.
Ebenso umgekehrt die charges patronales in F, von denen der Arbeitnehmer auch nichts sieht. Die sind anders zusammengesetzt als in D, u.a. gibt es da den legendären Arbeitgeberbeitrag zur „formation professionnelle“, von dem niemand genau weiß, wohin er versickert. In welcher Größenordnung sich die charges patronales (insgesamt) in F derzeit bewegen, kann ich nicht sagen - das letzte Mal, dass ich mit ihnen zu tun hatte, war 2003.
Wie auch immer: Die in F anders gestrickten (= voll beim Arbeitnehmer abgezogenen) Beiträge zur Sécu, Assedic usw. werden ein Stück weit dadurch ausgeglichen, dass man beim Sonderausgabenabzug dort, wo es keine Arbeitgeberanteile gibt, diese natürlich auch nicht berücksichtigen muss. Das mindert je nach Sachlage die ESt-Belastung im Vergleich zu einem Arbeitnehmer, der in D Pflichtbeiträge zahlt und eben auch Pflichtanteile von seinem Arbeitgeber dafür erhält.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder