Einkommenssteuer: Erst Student, dann Arbeitnehmer

Hallo,
im Jahr 1012 habe ich vom 01.03. bis zum 31.08. meine Abschlussarbeit geschrieben und wurde in diesem Zeitraum mit insgesamt 3600€ vergütet. Dabei ist keine Lohnsteuer angefallen. Anschließend habe ich vom 01.09. bis zum 31.12. als normaler Angestellter 16477,94€ verdient und habe 3081,50€ Lohnsteuer und 169,45€ Solidaritätszuschlag gezahlt. Nun mache ich meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2012 und frage mich, wie ich das angeben muss. Hätte ich nur ab dem 01.09. gearbeitet, würde ich ja recht viel zurückbekommen. Wenn ich aber einfach die unversteuerten 3600€ dazurechne, sieht es ganz anders aus. Kann ich irgendwie angeben, dass die Einkünfte vom 01.03. bis 31.08. als Student eingenommen wurden und dadurch unter irgendeinen Freibetrag fallen?

Wenn du die 3600,-€ in den 6 Monaten vom 01.03. bis 31.08. bekommen hattest, waren es ja mehr als 450,-€/Monat die du hättest Steuerfrei verdienen dürfen! So hättest du die 600,-€/Monat eigentlich versteuern müssen. Da aber sowohl die 3600,-€ wie auch dein Verdienst von 16477,-€ auf das ganze Jahr gerechnet werden, dürftest du auf alle Fälle einiges zurück bekommen! Ich bin zwar keine Steuerfachkraft, hatte aber meine Steuer immer selber gemacht und dabei auch viel gelernt und zurück bekommen!

das merkt man. Der Grundfreibetrag bei der ESt ist nämlich viel höher als 600 € / Monat.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

in die Einkommensteuererklärung (Anlage N) kommen die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit genau so, wie sie in den Lohnsteuerbescheinigungen drin stehen.

Wenn Du Dich damit schwer tust, ist es nicht so schlimm, weil das Finanzamt die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen sowieso schon hat. Wenn die Angaben in der ESt-Erklärung verkehrt sind, werden sie mit den Daten überspielt, die die Arbeitgeber an die Finanzverwaltung gemeldet haben.

Also gar nichts Aufregendes - das läuft alles von selber wie es soll.

Schöne Grüße

MM

Nicht nur das, du hast nicht den leisesten Schimmer, wovon du hier schreibst.

Der Unterschied zur Sachlage ist, dass du meinst, etwas gelernt zu haben, de facto aber genau das nicht der Fall ist.

Cool, man darf jeden Monat 450€ steuerfrei verdienen?
Quelle?

Meine Güte, Leute, wenn ihr doch so gar keine Ahnung habt …

Kleiner Exkurs ins Steuerrecht:

Jedes Einkommen ist zunächst steuerpflichtig.
Die Tatsache, dass es einen Grundfreibetrag (in 2012 lag dieser für einen Alleinstehenden bei 8.004,00€ / Jahr) gibt, ändert erst einmal nichts daran.

Wären die 450,-€ steuerfrei, würden sie auf das zu versteuernde Jahreseinkommen erst gar nicht angerechnet, was nur dann zutreffend wäre, wenn sie im Rahmen eines Minijobs pauschal versteuert würden.
„Pauschal versteuert“ steht so ein wenig konträr zur von dir erklärten Steuerfreiheit.

Wetten, dass genau das passiert ist?
Die Tatsache, dass bei angenommener Steuerklasse I (die gilt bei nicht Verheirateten oder dauernd getrennt Lebenden) in 2012 erst bei ca. 903,-€/Monat Lohnsteuern angefallen sind, beruht ganz sicher nicht darauf, dass alles über 450,-€ steuerpflichtig und alles darunter -frei ist.
Übrigens kann der Arbeitgeber bei einem Minijob sogar die in der Regel von ihm gezahlten 2% Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen (Klartext: Der Arbeitnehmer zahlt diese).

Die vom Arbeitgeber monatlich als Quellensteuer abzuführende Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die jährlich abzurechnende Einkommensteuer und berücksichtigt neben dem Grundfreibetrag noch diverse Pauschalbeträge, die der AN im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung noch korrigieren kann (aber nicht muss).

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