Einkommenssteuer?Erste mal :

Moin Moin!
Ich habe vor kurzem geheiratet und bekam jetzt Post vom Finanzamt. Die würden gerne eine Einkommenssteuererklärung von mir haben. Das ist das erste mal bei mir. Ich habe über das Jahr verteillt ein oder zwei AushilfsJobs gehabt, was aber insgesamt nicht mehr wie 300 Euro waren, habe gelesen das es erst ab ca 7.000 Euro zur Pflicht wird. Oder habe ich das jetzt falsch aufgefasst? Muss ich so eine Erklärung machen? Oder hängt das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zusammen, den ich dieses Jahr nicht gemacht habe?

MfG

Hallo,

wenn Du durch das FA aufgefordert wirst und es sich um eine Zwangsveranlagung handelt …
Das ist auch nicht unwesentlich abhängig von einer Steuerklassenverteilung, Faktorverfahren etc.
Falls Du auf die Aushilfsjobs aus irgendwelchen Gründen Steuern entrichtet hast, ist das evtl. auch Deine Chance diese Steuern zurückzuerhalten…

Falls Du Dich mit der Steuererklärung überfordert fühlst, solltest Du vielleicht einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.

Gruß, Georg

http://www.lohn24.de

Moin, moin,

LSt-Jahresausgleich gibt es nicht mehr, das heißt Einkommensteuererklärung. Ob eine Pflicht zur Abgabe besteht, hängt natürlich auch vom Ehepartner ab. Wenn der ein höheres Einkommen hatte besteht die Pflicht für beide gemeinschaftlich. Wenn Sie in 2009 geheiratet haben und Ihr Partner von LSt-Klasse I auf III gewechselt ist, können Sie noch Steuern zurückbekommen. Ansonsten teilen Sie dem Finanzamt mit, dass nur 400-Euro-Jobs vorlagen und somit kein steuerpflichtiges Einkommen. Dann müssen Sie auch keine Erklärung abgeben. Aber wie gesagt, das muss für BEIDE Ehepartner zutreffen.

Guten Morgen,
danke für die Antwort. Also ist der „Lohnsteuerjahresausgleich“ jetzt eine „Einkommenststeuererklärung“? Bürokratie…Hmpf :wink:

Meine Frau und ich haben dieses Jahr geheiratet und wir haben beide die gleiche Steuerklasse gewählt, da ihr Einkommen nicht höher ist als meines. Wir haben auch nur mit 400€-Basis Nebenjobs erledigt. Spielt es dabei eine Rolle, ob es bei einem Unternehmen war oder div? Oder ist es egal, hauptsache 400€-Basis?
Wir haben die letzten beide Jahre jeweils einen Lohnsteuerausgleich gemacht, dieses Jahr aber verpasst. Kommt deswegen das Finanzamt auf einen zu?

Dann werden Sie für diese Jahr (also in 2011 für 2010) zur Abgabe verpflichtet sein. Wenn beide Steuerklasse IV haben, kann es sogar zur Steuernachzahlung kommen.
Ja, das Finanzamt wird vermutlich auf Sie zukommen.

Hallo,
grundsätzlich gilt, dass wenn das Finanzamt von dir eine Steuererklärung verlangt, du eine erstellen musst. Wahrscheinlich denken die, du hast mehr Geld verdient und musst Steuern zahlen.
Wenn die aber keine Steuer bekommen, dann weren die dich normaler Weise in der Zukunft in Ruhe lassen.
Also: Ausfüllen und abschicken.
Gruß
Zeichevadda

Oder hängt das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zusammen, den
ich dieses Jahr nicht gemacht habe?

Hallo
ja es hängt damit zusammen du sollst eine einkommensteuererklärung abgeben bei manchen wird dies auch lohnsteuerjahresausgleich genannt!!! Sicher hast du sonst immer eine ESt Erklärung abgegeben und wer einmal abgibt für den wird es dann jedes jahr zur pflicht!!!

Hallöli,
den sogenannten Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon lange nicht mehr, ist schon seid ein paar Jahren allg. Einkommensteuer. Bisschen magere Angaben um zu antworten. Wovon hast Du gelebt, was macht Deine Holde?
LG

Hallo,
die Einkommenssteuererklärung auch Lohnsteuerjahresausgleich genannt muss natürlich, wenn das Finanzamt es verlangt, abgegeben werden. Woher so das Finanzamt wissen was man verdient hat.
Also einfach den Bogen ausfüllen. Ist ja kaum Aufwand da ja keine Werbekosten, Sonderausgaben etc. eingetragen werden u. weg. damit. Ach ja, die Unterschrift nicht vergessen.
Grüße aus Frankfurt
H.Schneider