Hallo,
muss man eine Einkommenssteuer Festsetzung für das Jahr 2011, die erst im Februar 2013 gekommen ist, noch nachzahlen? oder stimmt es das diese Festsetzung hätte im Jahr 2012 zugestellt werden müssen?
Arbeitsstelle ist in der Schweiz. Der Beschäftigte ist also Grenzgänger und zahlt seine Lohnsteuer in Deutschland.
Zu dem wurden für dieses Jahr (2011) für 5 Monate Kirchensteuer berechnet, obwohl diese Person seit Mai aus der Kirche ausgetreten ist und in den Monaten davor arbeitslos war.
Besten Dank.
Grüße,
Kai