Einkommenssteuer Festsetzung 2011 erst 2013

Hallo,

muss man eine Einkommenssteuer Festsetzung für das Jahr 2011, die erst im Februar 2013 gekommen ist, noch nachzahlen? oder stimmt es das diese Festsetzung hätte im Jahr 2012 zugestellt werden müssen?

Arbeitsstelle ist in der Schweiz. Der Beschäftigte ist also Grenzgänger und zahlt seine Lohnsteuer in Deutschland.
Zu dem wurden für dieses Jahr (2011) für 5 Monate Kirchensteuer berechnet, obwohl diese Person seit Mai aus der Kirche ausgetreten ist und in den Monaten davor arbeitslos war.

Besten Dank.

Grüße,
Kai

Guten Tag,

Hallo,

muss man eine Einkommenssteuer Festsetzung für das Jahr 2011,
die erst im Februar 2013 gekommen ist, noch nachzahlen?

JA!!
oder

stimmt es das diese Festsetzung hätte im Jahr 2012 zugestellt
werden müssen?

NEIN! Wer kommt denn auf so was? Das gibt es im Mietrecht bei der Betriebskostenabrechnung!

Arbeitsstelle ist in der Schweiz. Der Beschäftigte ist also
Grenzgänger und zahlt seine Lohnsteuer in Deutschland.
Zu dem wurden für dieses Jahr (2011) für 5 Monate
Kirchensteuer berechnet, obwohl diese Person seit Mai aus der
Kirche ausgetreten ist und in den Monaten davor arbeitslos
war.

ABER 5 Monate war er in der Kirche und da wird anteilig gerechnet!

Besten Dank.

Grüße,
Kai

BITTE - Lia