Hallo,
Ich bin zwar kein Experte aber versuche es halt mit eigenen Erfahrungen erläutern.
Hallo,
ein Kollege hat vom Finanzamt eine Steuerfestsetzung erhalten.
Unter anderem ist dort zu lesen:
„Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10 d Abs. 4 EStG
für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf
xxxxx festgestellt“
was genau heißt das?
Er hatte aus vergangenen Jahren Verluste und diese werden auf dem bezogenen Jahr vorgetragen.
Das heisst durch den Vortrag des Verlustes wird weniger Steuerzahlung anfallen gegebenenfalls könnte man mit einem höheren Steuerrückerstattung rechnen.
und kann es sein, dass er Steuerschulden hat?
Ich denke nicht. Im gegenteil.
wann weiß man, ob man dem Finanzamt Geld schuldet, oder etwas
überweisen muss?
…müsste auf dem Bescheid hingewiesen worden sein.
„mithin zu viel entrichtet“ bedeutet Rückerstattung
„mithin zu wenig entrichtet bzw. bitte zahlen Sie“
…ist klar, oder?
Vielen Dank für Hilfe…
Bitte