Einkommenssteuer Feststellung

Hallo,

ein Kollege hat vom Finanzamt eine Steuerfestsetzung erhalten. Unter anderem ist dort zu lesen:

„Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf xxxxx festgestellt“

was genau heißt das?

und kann es sein, dass er Steuerschulden hat?

wann weiß man, ob man dem Finanzamt Geld schuldet, oder etwas überweisen muss?

Vielen Dank für Hilfe…

Nein, das Gegenteil ist der Fall. Der Kollege hat in dem Jahr Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gehabt, die seine positiven Veräußerungsgeschäfte übersteigen. Diese können aber nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden und können aber in den folgenden Jahren mit positiven privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. D. h., für diese Geschäfte muss er dann keine Kapitalertragssteuer, Soli u. ev. Kirchensteuer zahlen. ABER, wird nur in der Einkommensteuererklärung verrechnet, nicht bar ausgezahlt.

Hallo, einen solchen Verlustvortrag kann man mit alten bzw. neuen Steuerlasten verrechnen. Aber fragen Sie doch Ihren Steuerberater, der bekommt doch Geld dafür und kann es sicher richtig bearbeiten und beantworten.

Gruß
WH

Hallo,

Ich bin zwar kein Experte aber versuche es halt mit eigenen Erfahrungen erläutern.

Hallo,

ein Kollege hat vom Finanzamt eine Steuerfestsetzung erhalten.
Unter anderem ist dort zu lesen:

„Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10 d Abs. 4 EStG
für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf
xxxxx festgestellt“

was genau heißt das?

Er hatte aus vergangenen Jahren Verluste und diese werden auf dem bezogenen Jahr vorgetragen.
Das heisst durch den Vortrag des Verlustes wird weniger Steuerzahlung anfallen gegebenenfalls könnte man mit einem höheren Steuerrückerstattung rechnen.

und kann es sein, dass er Steuerschulden hat?

Ich denke nicht. Im gegenteil.

wann weiß man, ob man dem Finanzamt Geld schuldet, oder etwas
überweisen muss?

…müsste auf dem Bescheid hingewiesen worden sein.
„mithin zu viel entrichtet“ bedeutet Rückerstattung
„mithin zu wenig entrichtet bzw. bitte zahlen Sie“
…ist klar, oder?

Vielen Dank für Hilfe…

Bitte

Hallo,

Bei Zahlungen steht z.B.
Den Gesamtbetrag von XXXX zahlen Sie bitte bis zum XXXX auf das Konto XXXX(siehe unten) ein.

oder bei Kirchensteuerbeträgen steht dann
Saldo am xxxx Datum noch zu zahlen xxxx Betrag
bis xxx Datum.

Bitte zahlen Sie spätestens bis xxxx Datum den Betrag xxxx.
Für Zahlungen hat man meistens 4 Wochen Zeit !!!

Bei Guthaben ist dann vermerkt:
Ihr Guthaben xxxx €. wird bis zum xxxx Datum auf ihr Konto xxxx überwiesen.

Gruß
monika61

Hallo,
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit solchen verrechnet werden. Wenn es z.B. Verluste aus Aktienverkäufen sind, dann kann man diese mit späteren Gewinnen verrechnen.
Vorerst erhält man nichts und schuldet auch nichts.
Gruß

Nein, das heist dass ihr Kollege Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäfte (Fonds, Aktien, Grundstücke) in der Vergangenheit geltend gemacht hat.
Die Kann er mit künftigen Gewinnen verrechnen.

Hallo,
ein Verlustvortrag, besagt, das man in dem Jahr einen Verlust hätte, denn man in den folgenden Jahren mit dem Gewinn verrechnen kann.
Gruß Claus

Hallo
leider kann ich zum verlustvortrag nicht wirklich was beipflichten.
LG Mausi