Hallo,
ich habe eine Frage zur richtigen Angabe des Verlustvortrages der Gewerbesteuer.
Kann/muss diese in der Einkommenssteuererklärung unter „Einkommen stonstige“ mit aufgenommen werden oder wird diese nur in der Gewerbesteuererklärung als Verlustvortrag angegeben?
Wäre nett, wenn mir hier jemand kurz Auskunft geben könnte.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!