Einkommenssteuer - Gewerbesteuer Verlustvortrag

Hallo,
ich habe eine Frage zur richtigen Angabe des Verlustvortrages der Gewerbesteuer.

Kann/muss diese in der Einkommenssteuererklärung unter „Einkommen stonstige“ mit aufgenommen werden oder wird diese nur in der Gewerbesteuererklärung als Verlustvortrag angegeben?

Wäre nett, wenn mir hier jemand kurz Auskunft geben könnte.

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

Moin,

Kann/muss diese in der Einkommenssteuererklärung unter
„Einkommen stonstige“ mit aufgenommen werden oder wird diese
nur in der Gewerbesteuererklärung als Verlustvortrag
angegeben?

=> Bei der nächsten Gewerbesteuererklärung. In die Einkommensteuererklärung kommt der Verlust aus Gewerbebetrieb (Anlage G). minuszeichen nicht vergessen :wink:

Schöne Grüße
e

Hallo,

vielen lieben Dank schon mal für diese Antwort.

Vielleicht könnten man mir noch bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer helfen?

Wird diese bei der Einkommenssteuererklärung / sonstige Angaben / Verlustvortrag angegeben? Bin mittlerweile etwas durcheinander:smile:

Ich gehe schon davon aus, möchte nur sicher sein.

Danke nochmals.

Wird diese bei der Einkommenssteuererklärung / sonstige
Angaben / Verlustvortrag angegeben?

Genau da!