Einkommenssteuer - internatskosten bei behindertem

Mein sohn ist opfer einer straftat geworden und hat vom versorgungsamt eine 30% schaedigung anerkannt bekommen. Mehr als 30% erkennt das versorgungsamt schuelern nicht zu. In folge ist eine internatsunterbringung notwendig geworden. Er ist fr.-mo. Zuhause. Ein amtsarzt hat die internatsunterbringung im vorfeldbefuerwortet. Ich zahle monatlich 525 €.

Das finanzamt schreibt mir nun, dass meine aufwendungen durch einen pausvhbetrag von 310 € abgedeckt sind.

Dasvdarf doch nicht wahr sein!

bitte die anfrage ein jemanden aus dtl stellen … bin aus ö … sorry - ev. bei www.rehakids.de nachfragen!
alles gute
ro

hallo,
das alles ist sicher betrüblich für dich.
aber was ist jetzt deine frage?
saludos, borito

Betrueblich triffts vielleicht nicht ganz genau. Die Frage ist: Das kann doch nicht wahr sein? Und falls es nicht wahr ist, weiss jemand entsprechende Urteile, die eben dieses untermauern?

hallo,
das alles ist sicher betrüblich für dich.
aber was ist jetzt deine frage?
saludos, borito

hallo,

soweit ich das „aus der ferne“ beurteilen kann, scheint das schon seine richtigkeit zu haben.
absetzbar sind bei internaten i.a. nur die betreuungs- und essenskosten etc., nicht aber die unterbringung.
wenn die internatskosten nicht aufgeteilt wurden bzw. für das fa nicht ersichtlich ist, welcher anteil worauf entfällt, greift eben die pauschalbewertung.
näheres kannst du z.b. hier nachlesen:
http://www.finanzfrage.net/frage/internatskosten-als…
http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-6939/privat…
wenn du der meinung bist, daß du „ungerecht“ besteuert worden bist, dann innerhalb von vier wochen nach erhalt des steuerbescheids widerspruch einlegen und die sachlage darlegen. i.a. können die internate die gesamtkosten aufteilen in beherbergung, betreuung und verkostung.

saludos, borito

Hallo,
da bin ich leider überfragt, wie solche Fälle anerkannt und berücksichtigt werden. Aber vielleicht hat ja schon jemand die passende Antwort geliefert.
Gruß

Hallo, um Dir eventuell antworten zu können, bitte ich Dich, näher zu formulieren, was Du genau wissen möchtest. Was sind die 310 Euro ?

Grüße

Mein sohn ist opfer einer straftat geworden und hat vom
versorgungsamt eine 30% schaedigung anerkannt bekommen.Mehr
als 30% erkennt das versorgungsamt schuelern nicht zu. In
folge ist eine internatsunterbringung notwendig geworden. Er
ist fr.-mo. Zuhause. Ein amtsarzt hat die
internatsunterbringung im vorfeldbefuerwortet. Ich zahle
monatlich 525 €.

Das finanzamt schreibt mir nun, dass meine aufwendungen durch
einen pausvhbetrag von 310 € abgedeckt sind.

Dasvdarf doch nicht wahr sein!

Hallo tinli,
ein GdB von 50 wirkt sich erst wirklich steuermindernd aus.
Außerschulische Schulunterbringungen werden wirken nicht steuermindernd, soviel ich weiss.
War es der Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen was angerechnet wurde oder was?

LG
blaulila88