Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wohnen alle 3 Personen zusammen in einem Haushalt? Nur die Schwester geht arbeiten und erhält ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen?
Sollte es so sein, wie ich es verstanden habe, dann kann die Schwester nur dann für die Mitbewohner etwas absetzen, sofern sie diese monatlich finanziell unterstützt, was nachzuweisen ist mit entsprechenden Belegen. Der Bruder, auch wenn er noch nicht volljährig ist, bezieht eigenes Einkommen als Auszubildender, wahrscheinlich ohne Lohnsteuer abzuführen? In dem Fall kann für ihn auch nichts geltend gemacht werden, da seine Kosten nicht von der Lohnsteuer der Schwester abgesetzt werden können. Sobald der Bruder selbst Lohnsteuer abführen muss, hat er für sich selbst eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Wie schon gesagt, nur finanzielle Unterstützung, nachweisbar, kann bei der Schwester für die Mitbewohner abgesetzt werden. Kosten für pflegebedürftige Menschen, die evtl. noch mit im Haushalt wohnen, können dagegen geltend gemacht werden, müssen aber auch nachgewiesen werden.
Sollte sich das Wohnverhältnis doch anders gestalten, müssten Sie sich zum besseren Verständnis noch einmal mit genaueren Angaben melden.
Ich hoffe, diese Antwort war hilfreich.