Einkommenssteuer Kinderfreibetrag etc.: Schwester Erziehungsberechtigte für Bruder

Hallo liebe User,

ich habe da ein Problem… und zwar möchte ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben und weis nicht wie ich diese Konstellation jetzt verrechnen kann um die maximale Ausnutzung heraus zu bringen

kurze Erläuterung: -Wohnverhältnis: gemeinsam (durchgehend)
-Vollmacht: Schwester
-Kindergeldbezug: Schwester
-Bruder: halbes Jahr Schüler, halbes Jahr beruf. Ausbildung, noch nicht Volljährig
-Schwester: schon Volljährig und in einem Arbeitsverhältnis
-EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG: nur für SIE

Bitte um Hilfe
Danke

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wohnen alle 3 Personen zusammen in einem Haushalt? Nur die Schwester geht arbeiten und erhält ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen?
Sollte es so sein, wie ich es verstanden habe, dann kann die Schwester nur dann für die Mitbewohner etwas absetzen, sofern sie diese monatlich finanziell unterstützt, was nachzuweisen ist mit entsprechenden Belegen. Der Bruder, auch wenn er noch nicht volljährig ist, bezieht eigenes Einkommen als Auszubildender, wahrscheinlich ohne Lohnsteuer abzuführen? In dem Fall kann für ihn auch nichts geltend gemacht werden, da seine Kosten nicht von der Lohnsteuer der Schwester abgesetzt werden können. Sobald der Bruder selbst Lohnsteuer abführen muss, hat er für sich selbst eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Wie schon gesagt, nur finanzielle Unterstützung, nachweisbar, kann bei der Schwester für die Mitbewohner abgesetzt werden. Kosten für pflegebedürftige Menschen, die evtl. noch mit im Haushalt wohnen, können dagegen geltend gemacht werden, müssen aber auch nachgewiesen werden.
Sollte sich das Wohnverhältnis doch anders gestalten, müssten Sie sich zum besseren Verständnis noch einmal mit genaueren Angaben melden.
Ich hoffe, diese Antwort war hilfreich.

sorry, das gewirr blick´ ich nicht.
kann deshalb auch nichts darauf antworten.

saludos, borito

Danke emasch,

ihre Antwort ist mir eine große Hilfe und sie haben die Konstellation der Wohngemeinschaft verstanden.

Nur noch eine Frage:
Wenn der Bruder für die erste Hälfte des Jahres 2012 noch die Schule besucht hat, kann diese Zeit dann noch mit in der Einkommenssteuererklärung verrechnet werden?
Wenn ja wie, was und ist die Anlage KIND dann die richtige?

Nochmals vielen Dank für die Mühe

Das würde nur funktionieren, wenn Sie der Erziehungsberechtigte des Bruders wären, also quasi Elternersatz. So lange die Eltern leben können nur diese den Kinderfreibetrag geltend machen. Für Geschwister gilt das nicht. Sollten Sie jedoch beim Jugendamt als Erziehungsberechtigter für den Bruder eingetragen sein, könnten Sie lediglich Unterhaltsleistungen geltend machen, jedoch keinen Kinderfreibetrag.
Wenn Sie auf der ganz sicheren Seite sein wollen, kontaktieren Sie einen Steuerfachmann.

Hier noch mal ein Nachtrag:
Ist die Schwester als Erziehungsberechtiger des Bruders offiziell eingetragen, sollte sie mit ihrer Lohnsteuerkarte zum Finanzamt oder Einwohnermeldeamt gehen, um dort den Kinderfreibetrag eintragen zu lassen. Diese Info habe ich selbst gerade aus dem Internet gezogen.

Hoffe, das war ebenfalls hilfreich.

Gerne würde ich Ihnen noch einen Rat geben:
Kaufen Sie sich eine Steuer-CD, mit der Sie die Einkommenssteuer-
erklärung selbst machen können. Wenn dann für die Schwester 1 Kind eingetragen wird, stellt sich der Kinderfreibetrag automatisch in der dafür vorgesehenen Anlage KIND ein.
Gute Steuersoftware gibt es u.a. bei Buhl Data für nur 12,95€, wobei sie diesen Betrag im Nachfolgejahr noch als Steuerberatungskosten absetzen können. Die Seite von Buhl Data können Sie googlen.