Einkommenssteuer Korrektur 2009

Ich habe vergessen, meine Fahrten der Auswärtstätigkeit für das Jahr 2009 anzugeben. Das ist ne Menge Geld…kann ich für das Jahr 2009 jetzt noch eine Änderung/ Korrektur beim Finanzamt beantragen?

Für alle Antwortenden ein Danke!

Schau mal hier…
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuerbesc…

LG Sabine

Ich habe vergessen, meine Fahrten der Auswärtstätigkeit für
das Jahr 2009 anzugeben. Das ist ne Menge Geld…kann ich für
das Jahr 2009 jetzt noch eine Änderung/ Korrektur beim
Finanzamt beantragen?

Für alle Antwortenden ein Danke!

Hallo,
setze dich einfach mit deinem Sachbearbeiter vom Finanzamt in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
H. Schneider

Hallo,

hängt davon ab, wann der Einkommenssteuerbescheid eingegangen ist. Normaler Weise hat man nur 4 Wochen Einspruchsfrist, dann ist alles gelaufen.
Aber es gibt einen Trick: Wenn man quasi eine „Selbstanzeige“ macht weil man was falsch angegeben hat, dann wird der Bescheid wieder eröffnet und man kann eine Korrektur abgeben. Dies hängt jedoch vom Finanzamt ab, ob Sie den Fall wieder eröffnen.
Viel Glück

Hallo Ellen,
ich glaube nicht, dass es noch möglich ist diese Ausgaben nachträglich beim Finanzamt einzureichen.
Leider bin ich nicht zu 100% sicher.
Ich hoffe, Du bekommst noch andere Antworten.
Ansonsten kann man jederzeit auch direkt beim Finanzamt nachfragen.

Gruß
Brendon

Hallo Ellen,
wenn der Steuerbescheid für 2009 bereits rechtskräftig ist (4 Wochen nach Erhalt, wenn kein Einspruch eingelegt wurde), besteht eigentlich keine Möglichkeit mehr. Ich würde trotzdem die Unterlagen zusammenstellen und mal persönlich beim Finanzamt vorsprechen, evtl. mit dem Hinweis, dass ich dies nicht wusste. Ich persönlich schätze die Chancen alleerdings gering ein. Den Versuche würde ich trotzdem machen. Viel Glück.
Gruß Wald

Beantragen können Sie eine Änderung. Diese wird aber wohl nicht mehr berücksichtigt werden.
I.d.R. werden nachträgliche Änderungen nur zu Ihren Ungunsten berücksichtig oder falls neue Tatsachen vorliegen. Nur dass Sie vergessen haben, Ihre Werbungskosten anzugeben, rechtfertigt also keine Änderung.

Hallo, da bin ich leider überfragt!

Freundliche Grüße