Einkommenssteuer/Lohnsteuer

Hallo Ihr lieben Experten,

ich bin da leider noch keine ;-(

Eine Freundin ist seit sehr vielen Jahren einkommenssteuerpflichtig, da sie im Familienunternehmen eine stille Teilhaberschaft hatte ausserdem Omas Miethaus übernommen.
Jetzt sind die TEilhaberschaften aufgelöst und das Haus von Oma zum Verkauf angeboten.

Sie sprach mit ihrem Steuerberater, da sie der Meinung war, dass wenn das alles vom Tisch, dass sie nicht mehr verpflichtet ist diese Meldungen fürs Finanzamt jährlich zu machen.

Das scheint doch anders.

Kann uns jemand in verständlichen Worten erklären, wie der Weg aussehen kann, wenn das Haus verkauft und somit nur noch Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit da sind.

Weitere Fragen können wir gerne beantworten.

Grüße und Danke

Hallo!

Alleinstehend, keine Entgeltersatzleistung, nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuereinbehalt durch den Arbeitgeber, etwaige Kapitaleinkünfte unterliegen dem Kapitalertragsteuereinbehalt - da muss keine Erklärung abgegeben werden.

Guckstu wo? § 46 EStG. Finanzämter sind da aber manchmal störrisch und fordern rechtswidrig Erklärungen an.

Schöne Grüße!

Ergänzend: wenn verheiratet und einer der beiden V oder (vielleicht der Mann zusätzlich auch) VI oder IV/IV mit Faktor haben, dann muss man doch eine abgeben (ja, ich weiß, steht auch im § 46 EStG, hier ist es aber schneller zu finden ;-)). Bzw. auch wenn

zutrifft und eigentlich

muss, kommt’s darauf an, ob man höhere Werbungskosten allein schon durch einen weiteren Weg zur Arbeit hat, denn dann SOLLTE man vielleicht eine Erklärung abgeben, um sich Geld zurückzuholen.

Gruß
Christa