Einkommenssteuer nach Heirat mit US-Bürgerin

Hallo,

welche gesetzlichen Regelungen gibt es in Deutschland für folgenden Fall:

  • Sie ist amerikanische Staatesbürgerin und ist bei einer amerikanischen Firma angestellt, d.h. Sie führt keine Steuern in Deutschlnd ab.
  • Er ist Deutscher und in Deutschland angestellt.
  • Beide heiraten in Deutschland und sind beide mit dem gemeinsamen Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet.

Kann „Er“ seine Frau in der Steuererklärung mit veranlagen? Kann die Steuerklasse geändert werden?

Danke und Gruß

Servus,

fliegt sie denn täglich von D an ihren Arbeitsplatz in den USA?

Schöne Grüße

MM

Hi,

nein natürlich nicht :smile: Sie hat ihren Arbeitsplatz innerhalb einer Einrichtung der USA hier in Deutschland.

Gruss

Servus,

ok, dann weiter:

Wie genau kommt es dazu, dass keine deutsche ESt erhoben wird? Da gibt es einige Möglichkeiten, und die können Einfluß darauf haben, ob Ehegattensplitting möglich ist (nämlich dann, wenn die Steuerbefreiung an der Tätigkeit hängt) oder nicht (nämlich dann, wenn die Person nicht unbeschränkt ESt-pflichtig ist, da extraterritorial).

Schöne Grüße

MM

ebent…sie ist nämlich danach grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig in D…und m.W. wegen der US-Staatsangehörigkeit auch steuerpflichtig in den USA.

ebent…sie ist nämlich danach grundsätzlich unbeschränkt
steuerpflichtig in D…und m.W. wegen der
US-Staatsangehörigkeit auch steuerpflichtig in den USA.

Das halte ich für ein Gerücht, da es zwischen D und USA ein DBA gibt. Sie zahlt also entweder hier oder dort, je nachdem.

Ralph

Servus,

Vorsicht: Im DBA wird das Besteuerungsrecht der Vertragsstaaten für die einzelnen Einkünfte geregelt. Die persönliche Steuerpflicht, Voraussetzung für die Zusammenveranlagung, ist davon nicht betroffen.

Es geht nichts dran vorbei, zu wissen, warum die Ehegattin aus dem Fall keine deutsche ESt bezahlt. Ohne das bleibt das Ganze ein Stochern im Nebel, und - ohne dem Fragesteller das unterstellen zu wollen - wäre es nicht das erste Mal, dass dann zwei Beiträge weiter so eine Erleuchtung kommt wie „Aprilapril, sie ist Zivilangestellte bei der US Army und wohnt auf dem Gelände der XY Barracks…“.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Vorsicht: Im DBA wird das Besteuerungsrecht der
Vertragsstaaten für die einzelnen Einkünfte geregelt. Die
persönliche Steuerpflicht, Voraussetzung für die
Zusammenveranlagung, ist davon nicht betroffen.

jepp, hassu recht. Ich ziehe den Einwand zurück.

Es geht nichts dran vorbei, zu wissen, warum die Ehegattin aus
dem Fall keine deutsche ESt bezahlt.

Das ist wohl wahr.

Ohne das bleibt das Ganze
ein Stochern im Nebel,

Das ist auch wahr

und - ohne dem Fragesteller das
unterstellen zu wollen - wäre es nicht das erste Mal, dass
dann zwei Beiträge weiter so eine Erleuchtung kommt wie
„Aprilapril, sie ist Zivilangestellte bei der US Army und
wohnt auf dem Gelände der XY Barracks…“.

Und das ist, leider, ebenfalls wahr.

Alles in allem ein ziemlich wahres posting:smile:
Ralph