angenommen jemand möchte seine Einkommenssteuer für 2008 abgeben, wohnt aber mittlerweile in einem anderen Zuständigkeitsbereich als noch in dem genannten Jahr. Bei welchem Finanzamt gibt er/sie die ‚alte‘ Einkommenssteuererklärung ab?
Bei welchem Finanzamt gibt er/sie die ‚alte‘ Einkommenssteuererklärung ab?
Hi,
er gibt sie bei dem für den aktuellen Wohnort zuständigen FA ab. Dabei trägt er im Mantelbogen ein: Bisher zuständiges FA: XY. (Müsste Zeile 8 sein)
Bei welchem Finanzamt gibt er/sie die ‚alte‘ Einkommenssteuererklärung ab?
Hi,
er gibt sie bei dem für den aktuellen Wohnort zuständigen FA
ab. Dabei trägt er im Mantelbogen ein: Bisher zuständiges FA:
XY. (Müßte Zeile 8 sein)
Das ist grundsätzlich richtig. Der Praxistip, gerade in Erstattungsfällen: Beim alten Finanzamt mit neuer Adresse abgeben. Eine Aktenabgabe vom alten FA ans zuständige neue FA geht schneller als eine Aktenanforderung des neuen FA ans alte.