Hallo,
angenommen eine Familie besteht aus dem Ehemann H, der 38 tsd Euro brutto erwirtschaftet hat. (Steuerklasse 3)
Die Frau hat Elterngeld und Kindergeld in Höhe von insgesamt 5 tsd Euro bezogen.
Beide machen eine gemeinsame Steuererklärung.
Im Steuerbescheid des Finanzamts wird das zu versteuernde Einkommen auf 30 tsd Euro fest gesetzt.
Die festgesetzte Einkommensteuer wird auf 3600 Euro festgesetzt durch 30 tsd * 11,8123 (Splittingtarif) ergibt rund 3600 Euro.
Die bereits gezahlte Lohnsteuer beträgt ebenfalls fast 3600, so dass ca 40 Euro nachgezahlt werden müssen.
Warum muss nachgezahlt werden, obwohl das zu versteuernde Einkommen um fast 8 tsd euro niedriger festgesetzt wurde. Wie kommt die Differenz zustande?