Einkommenssteuer Reisekosten

kann ich den Pauschalbetrag bei der Einkommenssteuer angeben, obwohl ich vom Arbeitgeber Übernachtung + Essen bezahlt bekomme ?

Beispiel:
ich bin von Mo 6°° bis Fr. 22 Uhr im Ausland/Slowakei
die Ausgaben hat der Arbeitgeber übernommen nach belegen 1:1 Hotel, Frühstück, Essen, Maut, Benzin usw. es werden jedoch keine zusätzlichen Pauschalen gezahlt, da das bei mir im meinem Gehalt inbegriffen ist…

kann ich die Pauschalen bei der Einkommenssteuer trotzdem angeben ?
24€ für 24 Std.
16€ für 14-24 Std.
8€ für 8-14 Std.
130 € für Übernachtungen… usw. ?

Danke für eure Hilfe

Gruß, Josef

Ja, aber auch die Zahlungen vom Arbeitgeber!!!

Ich glaube nicht, denn Du hattest keinen Aufwand. Wenn die Rechnung aber höher war asl dein Chef erstattet hat, dann … (aber ich bin kein Fachmann).
Gruß

Sind Ihre Ausgaben für Verpflegung über den Pauschalen, so müssen Sie den übersteigenden Betrag versteuern – sind die Ausgaben unter den Pauschalen, so könnte der Arbeitgeber was auszahlen

Hallo Josef,
wenn der AG alle bezahlt erkennt das FA keine Pauschalen an.
Nur wenn die Erstattung geringer ist als die Ausgaben, kann die Dif. abgesetzt werden.
mfg
Ben

Hallo,

wenn die Kosten übernommen werden ist kein weiterer Abzug als WErbungskosten möglich

Hallo,
ein Rechtsanspruch auf die Pauschalen gibt es nicht.
Ein Pauschbetrag wurde wohl hier auch bei Ihrem Gehalt berücksichtigt. Was sagt denn die Reiserichtlinie in Ihrem Betrieb ? Die V-Pauschale ist im Grunde dazu da, den Mehrbetrag der Mahlzeiten aufzufangen.
Wenn Sie Mahlzeiten gemäß Beleg erstattet bekommen, stehen Sie sich hier bedeutend besser. Es können Mahlzeiten bis 40 Euro erstattet werden, das ist viel mehr als die V-Pauschale. Kürzen müssen Sie nur die Sachbezugwerte. Natürlich können Sie dann nicht auch noch die V-Pauschale beanspruchen, da ja alle Aufwendungen erstattet wurden.
Tina

muesste in der Reisekosten-Abrechnung der Firma stehen?
So ist es bei meiner.
Wenn nicht, klar, die Pauschale können angegeben werden.
Achtung: bei Betriebsprüfung der Firma kann Ihre Reisekosten-Abrechnung auf Richtigkeit überprüft werden.