Einkommenssteuer Rentner Job

Hallo,

kann ein Rentner, der von der Abgabe einer Steuererklärung befreit ist, da nur Rente eingeht, Ausgaben, die er im Vorjahr hatte (z.B. KV Beiträge, Medikamente) im Folgejahr noch absetzen, wenn er dann eine beitragspflichtige Beschäftigung aufgenommen hat und somit steuerpflichtig geworden ist?
Danke!

Servus,

nein, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen können immer nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Zahlung erfolgt - es gibt bei regelmäßigen Zahlungen Anfang Januar eine Sonderregelung, aber die spielt hier keine Rolle.

Das macht bei den Außergewöhnlichen Belastungen (Zuzahlungen für Medikamente) nichts weiter aus, weil da eine Menge zusammenkommen muss, bis überhaupt die Zumutbare Belastung erreicht wird.

Es ist beiläufig sehr gut möglich, dass da auch weiterhin keine ESt festzusetzen sein wird - in diesem Fall bräuchte man nicht weiter nach Ausgaben suchen, weil die sich eh nicht auswirken.

Schöne Grüße

MM

Erkundige Dich mal bei Deiner KK ob Du Medikamentezuzahlungen, dazu gehören auch medizinische Anordnungen wie z.B. Physiotherapie, teilweise erstattet bekommst, wenn diese einen bestimmten, jährlichen Betrag überschreiten.
Das kann sich eher lohnen als bei der Steuererklärung.
ramses90

3 Like

Stimmt. Ich bin in einer ähnlichen Lage wie der UP und mache das regelmäßig so. Gebe das aber trotzdem in der ESt noch an, mit den erhaltenen Erstattungen. Je nachdem, kommt doch noch ein bisschen bei rum :slight_smile:
Gruß,
Eva